Land | Der Code auf der Platte | Winterreifenpflicht |
---|---|---|
Belgien | B | - |
Bulgarien | BG | - |
Dänemark | DK | - |
Deutschland | D | Winterreifenpflicht |
Estland | EST | Vom 1. Dezember bis 1. März |
Finnland | FIN | Winterreifenpflicht |
Frankreich | F | - |
Griechenland | GR | - |
Irland | IRL | - |
Italien | I | Winterreifenpflicht |
Kroatien | HR |
Vom 15. November bis zum 15. April ist auf Hauptstraßen unabhängig von den Witterungsbedingungen Winterausrüstung vorgeschrieben.
Alle Kraftfahrzeuge unter 3,5 t müssen auf allen Rädern mit Winterreifen ausgerüstet sein. Alternativ können sie mit Sommerreifen mit einer Mindestprofiltiefe von 4 mm ausgerüstet sein, wenn im Fahrzeug Schneeketten für den Einsatz auf den Antriebsrädern bereitliegen. Busse und Lastkraftwagen müssen entweder Schneeketten oder Winterreifen auf den Antriebsrädern benutzen. Auf anderen Straßen sind bei winterlichen Bedingungen – bei schnee- oder eisbedeckter Straße – Winterreifen (oder Schneeketten) vorgeschrieben. Busse und Lastkraftwagen müssen entweder Schneeketten oder Winterreifen auf den Antriebsrädern benutzen. Spikesreifen sind nicht erlaubt. |
Lettland | LV | Vom 1. Dezember bis 1. März |
Liechtenstein | FL | - |
Litauen | LT | Vom 10. November bis 31. März |
Luxemburg | L | Für alle Fahrzeuge auf öffentlichen Verkehrswegen bei winterlichen Bedingungen (Schnee und Eis). |
Malta | M | - |
Niederlande | NL | - |
Norwegen | N |
Winterreifen sind für Lastkraftwagen über 3,5 t vom 15. November bis zum 31. März Pflicht, außer auf Hubachsen. Lastkraftwagen über 3,5 t müssen außerdem Reifen mit einer Mindestprofiltiefe von 5 mm haben und eine ausreichende Zahl an Schneeketten mitführen:
Spikes-Reifen und Schneeketten sind nicht erlaubt:
Für die Benutzung von Winterreifen ohne Spikes gibt es keine Beschränkungen. Spikes oder Schneeketten sind auch außerhalb der genannten Zeiträume zugelassen, wenn die Straßenverhältnisse dies erfordern. |
Österreich | A | Winterreifenpflicht |
Polen | PL | - |
Portugal | P | - |
Rumänien | RO | Bei Schnee und Eis |
Schweden | S | vom 1. Dezember bis 31. März, wenn die schwedische Polizei feststellt, dass auf bestimmten Straßen winterliche Bedingungen herrschen. Spikereifen dürfen vom 1. Oktober bis zum 15. April benutzt werden. |
Schweiz | CH | - |
Slowakei | SK | Wenn die Straße vollständig mit Schnee oder Eis bedeckt ist Lastwagen und Busse auf den Antriebsrädern vom 15. November bis 15. März und wenn die Straße vollständig mit Schnee oder Eis bedeckt ist |
Slowenien | SLO | Vom 15. November bis 15. März, und darüber hinaus bei winterlichen Bedingungen |
Spanien | E | - |
Tschechische Republik | CZ | Vom 1. November bis 31. März, bei Schnee und Eis. |
Ungarn | H | - |
Vereinigtes Königreich | GB | - |
Zypern | CY | - |