Deutschland

Motorrad – innerorts: 50 km/h
Motorrad – außerorts: 100 km/h
Motorrad – Schnellstraßen: kein generelles Tempolimit, Richtgeschwindigkeit 130 km/h
Motorrad – Autobahnen: kein generelles Tempolimit, Richtgeschwindigkeit 130 km/h
Pkw – innerorts: 50 km/h
Pkw – außerorts: 100 km/h
Pkw – Schnellstraßen: kein generelles Tempolimit, Richtgeschwindigkeit 130 km/h
Pkw – Autobahnen: kein generelles Tempolimit, Richtgeschwindigkeit 130 km/h
Pkw mit Anhänger – innerorts: 50 km/h
Pkw mit Anhänger – außerorts: 80 km/h
Pkw mit Anhänger – Schnellstraßen: 80 km/h (100 km/h für Gespanne bis 3,5 t mit spezieller technischer Ausstattung)
Pkw mit Anhänger – Autobahnen: 80 km/h (100 km/h für Gespanne bis 3,5 t mit spezieller technischer Ausstattung)
Lkw über 3,5 t – innerorts: 50 km/h
Lkw über 3,5 t – außerorts: 80 km/h (bis 7,5 t); 60 km/h (über 7,5 t oder mit Anhänger)
Lkw über 3,5 t – Schnellstraßen: 80 km/h
Lkw über 3,5 t – Autobahnen: 80 km/h
Bus – innerorts: 50 km/h
Bus – außerorts: 80 km/h (60 km/h mit stehenden Fahrgästen)
Bus – Schnellstraßen: 80 km/h (100 km/h mit Sonderausstattung; 60 km/h mit stehenden Fahrgästen)
Bus – Autobahnen: 80 km/h (100 km/h mit Sonderausstattung; 60 km/h mit stehenden Fahrgästen)
Länderkennzeichen: D
Alkohol – erfahrene Fahrer: 0,5 ‰ (ab 0,3 ‰ Straftat bei unsicherer Fahrweise)
Alkohol – junge Fahrer und Fahranfänger: 0,0 ‰ (Probezeit oder unter 21 Jahren)
Alkohol – Berufskraftfahrer: 0,0 ‰ (gewerbliche Personenbeförderung, Gefahrgut)
Licht am Tag: laut amtlichen Quellen keine generelle Pflicht
Handy am Steuer: nur mit Freisprecheinrichtung
Winterreifen: bei Winterwetter (Schnee, Eis, Schneematsch); Reifen mit Alpine-Symbol
Straßengebühren: keine Autobahnmaut für Pkw
Fahrseite: Rechtsverkehr

Deutschland: Bist du unter 21 oder in der Probezeit, gelten 0,0 ‰ Alkohol und ein Cannabisverbot. Autobahnen ohne Vignette, auf vielen kein Tempolimit (Richtgeschwindigkeit 130 km/h).

Das Wichtigste für junge Fahrer:

  • Autobahn: kein generelles Tempolimit, Richtgeschwindigkeit 130 km/h – aber achte auf die Schilder. Außerorts 100 km/h, innerorts 50 km/h.
  • Alkohol: unter 21 oder in der Probezeit – 0,0 ‰. Cannabis ist für dich komplett verboten.
  • Autobahnen sind für Pkw kostenlos. Für Umweltzonen in Städten brauchst du eine Umweltplakette.
  • Im Auto: Verbandkasten, Warndreieck, Warnweste.
  • Im Winter bei Schnee oder Eis – Reifen mit Alpine-Symbol (nur M+S reicht nicht mehr).
  • Bußgelder sind fest und hoch – wer ablehnt, landet vor Gericht.

Sicherheitsgurte und Kindersitze

Alle schnallen sich an. Kinder fahren in Kindersitzen (Rückhalteeinrichtungen) – das ist Pflicht.

Passt kein dritter Kindersitz ins Auto, darf ein Kind über 3 Jahre hinten mit dem normalen Gurt fahren.

Ampeln

Wie in den meisten EU-Ländern. Merk dir die Bahnübergänge: Bei rotem oder gelb blinkendem Licht hältst du vor dem Andreaskreuz an und wartest. Ein rot blinkender Pfeil stoppt dich nur, wenn du in seine Richtung abbiegst.

Helm nicht vorgeschrieben

Fahrrad – keine Helmpflicht.

Moped, Drei- und Vierradfahrzeuge, die nicht schneller als 20 km/h fahren – ebenfalls keine Helmpflicht.

Helmpflicht

  • Motorrad (auch mit Beiwagen)
  • Moped
  • Drei- und Vierradfahrzeuge (leicht und schwer)

Pflichtausstattung im Auto

  • Verbandkasten
  • Warndreieck
  • Warnweste

Bei einer Panne sicherst du die Stelle mit dem Warndreieck ab und ziehst die Warnweste an. Auf der Autobahn rufst du besser den Pannendienst, statt selbst das Rad zu wechseln.

Pflichtausstattung am Fahrrad

  • Bremsen
  • Klingel
  • Beleuchtung

Winterreifen und Schneeketten

Die Pflicht ist „situativ“: Liegen Schnee, Eis, Glatteis oder Schneematsch auf der Straße, brauchst du Winterreifen. Ohne sie gibt es ein Bußgeld, und bei einem Unfall haftest du für den Schaden.

Seit dem 1. Oktober 2024 zählen nur Winter- oder Ganzjahresreifen mit dem Alpine-Symbol (Berg mit Schneeflocke). Reifen, die nur „M+S“ tragen und nach 2017 hergestellt wurden, reichen nicht mehr (Bayerische Polizei).

Handy, Drogen und andere Verbote

Handy – nur mit Freisprecheinrichtung.

Cannabis: Für Fahranfänger (Probezeit) und Fahrer unter 21 Jahren gilt ein absolutes Verbot (Strafe ab 1,0 ng/ml THC im Blut). Alle anderen: Grenzwert 3,5 ng/ml. Andere Drogen (z. B. Amphetamin, Kokain, Ecstasy) sind verboten.

Rettungsgasse und Fahrstreifen mit rotem „X“ – nicht befahren. Busspuren (Zeichen 245) sind nur für Linienbusse.

Vignetten, Maut und Umweltzonen

Autobahnen sind für Pkw kostenlos – eine Vignette brauchst du nicht.

Umweltzonen in Städten: Einfahrt nur mit einer Umweltplakette, die zu deinem Auto gehört und an der Windschutzscheibe klebt. Ohne sie – Bußgeld. Infos: Umweltbundesamt.

Dokumente und Versicherung

Ein Führerschein aus einem EU-/EWR-Land gilt in Deutschland. Du brauchst eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung, die in Deutschland gilt – eine Grüne Karte ist in der EU nicht nötig. Das polnische Außenministerium empfiehlt, für die Reise einen Schutzbrief (Assistance) abzuschließen.

Ein Auto aus dem Ausland braucht hinten das Länderkennzeichen, wenn es nicht schon auf dem EU-Kennzeichen steht.

Worauf du achten solltest

  • Bußgelder sind fest geregelt (Bußgeldkatalog). Lehnst du das Bußgeld ab, kommt die Sache vor Gericht.
  • Nach jedem Unfall – auch einem kleinen – musst du an der Aufklärung mitwirken.
  • Du parkst in Fahrtrichtung und nur dort, wo es die Schilder erlauben – Parken ist in Städten stark eingeschränkt.
  • Vorsicht bei Anhaltern: Wer eine Person mitnimmt, die sich illegal in Deutschland aufhält, kann sich strafbar machen.
  • Kein Tempolimit auf Teilen der Autobahn heißt nicht, dass es keine Kontrollen gibt – Tempolimit-Schilder sind häufig und die Bußgelder hoch.


veröffentlicht: 2015-08-14
Datum der letzten Änderung: 2026-09-30

Denk daran: Im Ausland gelten die Regeln des Landes, in dem du fährst – auch niedrigere Promillegrenzen für Fahranfänger. Verkehrszeichen gehen den Werten in der Tabelle vor. Vignetten, Mautstellen und mautfreie Autobahnen findest du unter Maut und Vignetten in Europa.

Quellen: Europäische Kommission – Your Europe, „Straßenverkehr – Vorschriften und Sicherheit“ (Angaben der Staaten der EU, des EWR und der Schweiz); polnisches Außenministerium – Odyseusz, Länderprofile (auf Polnisch); offizielle nationale Websites (Liste bei jedem Land). Stand: September 2026. Regeln ändern sich – prüfe sie vor der Reise auf den offiziellen Seiten.

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