Österreich

Personenkraftwagen unter 3,5t - innerhalb geschlossener Ortschaften: 50 km/h
Personenkraftwagen unter 3,5t - außerhalb geschlossener Ortschaften: 100 km/h
Personenkraftwagen unter 3,5t - schnellstraßen: 130 km/h
Personenkraftwagen unter 3,5t - autobahnen: 130 km/h
Der Code auf der Platte: A
Blutalkoholgrenzwerte - Fahrer allgemein: < 0,5‰
ab 0,8 ‰ Entzug des Führerscheins
Blutalkoholgrenzwerte - Fahranfänger: 0,1 ‰
weniger als 2 Jahre Fahrpraxis
Blutalkoholgrenzwerte - Berufskraftfahrer: 0,1 ‰
Tagsüber mit Licht fahren: Motorräder und Mopeds müssen auch tagsüber mit Licht fahren.

Sicherheitsgurte

Sicherheitsgurte und Kindersitze sind PFLICHT.

Gurtpflicht besteht jedoch nicht für

  • Fahrer beim Rückwärtsfahren oder Einparken
  • Personen, die wegen ihrer Gestalt keine Gurte anlegen können
  • Fahrer von Rettungsfahrzeugen oder Dienstfahrzeugen
  • Taxifahrer im Dienst
  • Liniendienste unter 100 km
  • körperlich schwer behinderte Kinder bei Beförderung auf dem Rücksitz
  • Kinder in Krankenwagen oder Einsatzfahrzeugen auf dem Rücksitz
  • Kinder in Taxis auf dem Rücksitz

Ampeln

Keine Angaben

Schutzhelm nicht vorgeschrieben

-

Schutzhelm vorgeschrieben

Fahrräder (nur für Kinder)
Mopeds
Motorräder mit oder ohne Beiwagen
Leichte und schwere Dreiradfahrzeuge
Leichte und schwere Vierradfahrzeuge

Sicherheitsausrüstung für Autos

Verbandskasten
Warndreieck
Sicherheitsweste

Sicherheitsausrüstung für Radfahrer

-

Winterreifen

Winterreifenpflicht


veröffentlicht: 2015-08-24

Letzte Aktualisierung: 12/8/2015
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