Polen

Land: Polen
Personenkraftwagen unter 3,5t - innerhalb geschlossener Ortschaften: 50 km/h (5 – 23 Uhr)
60 km/h (23 – 5 Uhr)
Personenkraftwagen unter 3,5t - außerhalb geschlossener Ortschaften: 90 km/h
100 km/h auf Straßen mit zwei Richtungsfahrbahnen
Personenkraftwagen unter 3,5t - schnellstraßen: 120 km/h
Personenkraftwagen unter 3,5t - autobahnen: 140 km/h
Der Code auf der Platte: PL
Blutalkoholgrenzwerte - Fahrer allgemein: < 0,2 ‰
Blutalkoholgrenzwerte - Fahranfänger: < 0,2 ‰
Blutalkoholgrenzwerte - Berufskraftfahrer: < 0,2 ‰
Tagsüber mit Licht fahren: Bei Tag muss das Tagfahrlicht eingeschaltet sein.

Sicherheitsgurte

Sicherheitsgurte und Kindersitze sind PFLICHT.

Sicherheitsgurte sind nicht Pflicht für:

  • Personen, die aus medizinischen Gründen von der Gurtpflicht befreit sind
  • Schwangere
  • Taxifahrer, wenn sie Passagiere im Taxi befördern
  • Fahrlehrer oder Fahrprüfer bei der Ausbildung von Fahrschülern oder bei Fahrprüfungen
  • Polizei und andere Sondereinsatzdienste bei der Beförderung festgenommener Personen
  • Beamte des Sicherheitsbüros der Regierung im Dienst
  • Patienten und Rettungssanitäter im Dienst
  • Begleiter von Geldtransporten
  • Kraftfahrzeuge, die nicht von vornherein mit Sicherheitsgurten ausgerüstet sind.

Kindersitze sind nicht Pflicht in:

  • Taxis
  • Bussen
  • Krankenwagen
  • Polizeifahrzeugen
  • Grenzschutzfahrzeugen

Ampeln

Rotes Licht: Sie dürfen die Haltelinie nicht überqueren oder die Ampel passieren.

Gelblicht vor Rotlicht: Sie müssen anhalten, außer wenn Sie zu nahe an der Ampel sind, um sicher anzuhalten.

Rotlicht und Gelblicht zusammen: Die Lichter werden bald auf Grün umspringen. Sie müssen sich auf das Weiterfahren vorbereiten, dürfen jedoch nicht losfahren, bevor das grüne Licht leuchtet.

Grünes Licht: Fahren Sie weiter, wenn der Weg frei ist.

Grüner Pfeil neben rotem Licht: Sie dürfen in Richtung des Pfeils abbiegen, sofern Sie vor der Ampel anhalten und andere Verkehrsteilnehmer nicht behindern.

Schutzhelm nicht vorgeschrieben

Fahrräder

Schutzhelm vorgeschrieben

Mopeds
Motorräder mit oder ohne Beiwagen (ausgenommen Fahrzeuge, die von vornherein mit Sicherheitsgurten ausgerüstet waren)
Leichte und schwere Dreiradfahrzeuge (ausgenommen Fahrzeuge, die von vornherein mit Sicherheitsgurten ausgerüstet waren)
Leichte und schwere Vierradfahrzeuge (ausgenommen Fahrzeuge, die von vornherein mit Sicherheitsgurten ausgerüstet waren)

Sicherheitsausrüstung für Autos

Feuerlöscher
Warndreieck

Sicherheitsausrüstung für Radfahrer

-

Winterreifen

-


veröffentlicht: 2015-08-24
Datum der letzten Änderung: 2016-05-26

Letzte Aktualisierung: 12/8/2015
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