Motorrad – innerorts: 40 km/h
Motorrad – außerorts: 80 km/h (90 km/h auf wichtigen Überlandstraßen)
Motorrad – Schnellstraßen: 90 km/h (wichtige Überlandstraßen)
Motorrad – Autobahnen: 110 km/h
Pkw – innerorts: 40 km/h
Pkw – außerorts: 80 km/h (90 km/h auf wichtigen Überlandstraßen)
Pkw – Schnellstraßen: 90 km/h (wichtige Überlandstraßen)
Pkw – Autobahnen: 110 km/h
Pkw mit Anhänger – innerorts: keine Angaben in offiziellen Quellen
Pkw mit Anhänger – außerorts: keine Angaben in offiziellen Quellen
Pkw mit Anhänger – Schnellstraßen: keine Angaben in offiziellen Quellen
Pkw mit Anhänger – Autobahnen: keine Angaben in offiziellen Quellen
Lkw über 3,5 t – innerorts: keine Angaben in offiziellen Quellen
Lkw über 3,5 t – außerorts: keine Angaben in offiziellen Quellen
Lkw über 3,5 t – Schnellstraßen: keine Angaben in offiziellen Quellen
Lkw über 3,5 t – Autobahnen: keine Angaben in offiziellen Quellen
Bus – innerorts: keine Angaben in offiziellen Quellen
Bus – außerorts: keine Angaben in offiziellen Quellen
Bus – Schnellstraßen: keine Angaben in offiziellen Quellen
Bus – Autobahnen: keine Angaben in offiziellen Quellen
Länderkennzeichen: AL
Alkohol – erfahrene Fahrer: 0,2 ‰
Alkohol – junge Fahrer und Fahranfänger: keine Angaben in offiziellen Quellen (allgemein 0,2 ‰; Änderungen von 2026 – prüfen)
Alkohol – Berufskraftfahrer: keine Angaben in offiziellen Quellen
Licht am Tag: keine Angaben in offiziellen Quellen
Handy am Steuer: Handy während der Fahrt verboten
Winterreifen: keine Angaben in offiziellen Quellen
Straßengebühren: keine Angaben in offiziellen Quellen
Fahrseite: Rechtsverkehr
Das Wichtigste für junge Fahrer:
- Autobahn 110 km/h, wichtige Überlandstraßen 90, übrige Straßen außerorts 80, innerorts nur 40 km/h.
- Alkohol: Grenze 0,2 ‰ – 2026 wurden Verschärfungen für junge Fahrer beschlossen, also fahr mit null Promille.
- Grüne Karte ist Pflicht.
- Nicht dein Auto? Vollmacht auf Englisch (von einer Privatperson – notariell beglaubigt).
- Achte nach Einbruch der Dunkelheit auf unbeleuchtete Fußgänger, Radfahrer und offene Schächte.
Sicherheitsgurte und Kindersitze
Fahrer und alle Mitfahrer müssen sich anschnallen.
Regeln für die Beförderung von Kindern haben wir in offiziellen Quellen nicht bestätigt – nimm Kinder in einem Kindersitz mit, der zu Größe und Gewicht passt.
Ampeln
Keine besonderen Angaben in offiziellen Quellen – für Ampeln gelten die üblichen Regeln wie in den meisten EU-Ländern.
Helm nicht vorgeschrieben
Keine Angaben in offiziellen Quellen.
Helmpflicht
Wer ohne Helm fährt, riskiert ein Bußgeld, aber Details (für wen genau) haben wir nicht bestätigt. Auf dem Motorrad und dem Roller setzt du immer einen Helm auf.
Pflichtausstattung im Auto
Keine bestätigte Liste in offiziellen Quellen.
Hinweis: Die Pflichtausrüstung prüfst du vor der Fahrt auf der Seite der albanischen Polizei.
Pflichtausstattung am Fahrrad
Keine besonderen Vorgaben in den Quellen.
Winterreifen und Schneeketten
Keine Angaben in offiziellen Quellen.
Hinweis: Wenn du im Winter in die Berge fährst, prüfe die Regeln vor der Fahrt auf der Seite der albanischen Polizei.
Handy, Drogen und andere Verbote
- Handy: Das Handy während der Fahrt zu benutzen, ist verboten.
- Alkohol: Grenze 0,2 ‰. Zwischen 0,2 und 0,5 ‰ giltst du als „alkoholisiert“, über 0,5 ‰ als betrunken.
- Du hast den Führerschein kürzer als 3 Jahre? Bei einer Tempoüberschreitung um mehr als 20 km/h droht die Aussetzung des Führerscheins für 3–6 Monate.
- Innerorts gilt nur 40 km/h.
Dokumente und Versicherung
- Die Grüne Karte ist Pflicht (polnisches Außenministerium, PBUK) – besorg sie dir vor der Fahrt bei deinem Versicherer.
- Firmenwagen, geleastes oder geliehenes Auto: Du brauchst eine auf dich ausgestellte Vollmacht auf Englisch von der Firma, dem Leasinggeber oder dem Halter; von einer Privatperson – notariell beglaubigt.
- Zur Gültigkeit deines EU-Führerscheins nennen die offiziellen Quellen keine Details; nimm ihn zusammen mit dem Fahrzeugschein mit.
Worauf du achten solltest
- Pass vor allem nach Einbruch der Dunkelheit auf: Auf den Straßen sind unbeleuchtete Fußgänger, Radfahrer und Motorradfahrer unterwegs.
- Auf der Fahrbahn gibt es manchmal nicht gekennzeichnete und unbeleuchtete Hindernisse – offene Schächte, abgerutschte Steine.
- Hinweis: Im Juni 2026 hat das albanische Parlament eine Verschärfung der Straßenverkehrsordnung beschlossen, auch für Fahranfänger (u. a. Alkohol). Prüfe vor der Fahrt auf der Seite der albanischen Polizei, ob die Änderungen schon gelten – und fahr am besten mit 0,0 ‰.