Malta

Land: Malta
Personenkraftwagen unter 3,5t - innerhalb geschlossener Ortschaften: 50 km/h
Personenkraftwagen unter 3,5t - außerhalb geschlossener Ortschaften: 80 km/h
Personenkraftwagen unter 3,5t - schnellstraßen: 80 km/h
Personenkraftwagen unter 3,5t - autobahnen: 80 km/h
Der Code auf der Platte: M
Blutalkoholgrenzwerte - Fahrer allgemein: 0,8 ‰
Blutalkoholgrenzwerte - Fahranfänger: 0,8 ‰
Blutalkoholgrenzwerte - Berufskraftfahrer: 0,8 ‰
Tagsüber mit Licht fahren: -

Sicherheitsgurte

Sicherheitsgurte und Kinderrückhaltesysteme sind PFLICHT (Richtlinie 91/671/EWG in geänderter Fassung). Gurtpflicht besteht jedoch nicht für

  • Fahrer oder Fahrgäste eines Kraftfahrzeugs bei lokaler Auslieferung oder Abholung von Waren oder Post, wenn es für diesen Zweck konstruiert oder angepasst ist.
  • Fahrer beim Rückwärtsfahren oder Manövrieren des Kraftfahrzeugs über eine kurze Strecke bei beschränktem Platz
  • erfahrene Fahrer, die den Inhaber eines vorläufigen Führerscheins überwachen, wenn dieser eines der im vorstehenden Punkt erwähnten Manöver ausführt
  • Fahrer in Besitz einer ärztlichen Ausnahmebescheinigung
  • Angehörige der Polizei oder des Strafvollzugswesens beim Schutz oder der Begleitung von Personen
  • Fahrer der Feuerwehr im Dienst, die entsprechende Kleidung oder Ausrüstung tragen
  • Arzt oder Helfer, der sich um Patienten in einem Krankenwagen kümmert
  • Fahrer bei der Fahrprüfung
  • Behinderte, die einen speziellen Gurt für Behinderte tragen oder keinen normalen Sicherheitsgurt anlegen können
  • Fahrer eines zugelassenen Taxis oder Mietwagens bei der Beförderung von Fahrgästen

Ampeln

  • Rot- und Gelblicht gleichzeitig kündigen das bevorstehende Umspringen auf Grünlicht an, doch sie gelten weiterhin als Rotlicht.
  • Grünlicht gibt an, dass die Fahrzeuge geradeaus fahren oder nach rechts oder links abbiegen dürfen.
  • Gelblicht kündigt das bevorstehende Umspringen auf Rotlicht an und gilt bereits als Rotlicht.

Schutzhelm nicht vorgeschrieben

Fahrräder
Schutzhelme sind Pflicht für Pedelecs und E-Bikes und für Kinder unter 10 Jahren als Beifahrer in einem Sicherheitssitz.

Schutzhelm vorgeschrieben

Zweiradfahrzeuge der Klasse L1e (Mopeds)

Zweiradfahrzeuge der Klassen L3e und L4e (Motorräder mit/ohne Beiwagen)

Motordreiräder der Klassen L2e und L5e (leichte und schwere Dreiradfahrzeuge)

Motorvierräder der Klassen L6e und L7e (leichte und schwere Vierradfahrzeuge)

Sicherheitsausrüstung für Autos

Mietwagen müssen mit Feuerlöscher, Warndreieck und Verbandskasten ausgerüstet sein.

Sicherheitsausrüstung für Radfahrer

Sicherheitsweste (nur im Dunkeln)
Schutzhelm für Kinder unter 10 Jahren als Beifahrer in einem Sicherheitssitz
Vorder- und Rücklicht und Rückstrahler hinten (nur im Dunkeln)
Diese Vorschriften gelten in der Regel nicht für Rennräder, es sei denn, sie werden bei Nacht benutzt

Winterreifen

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Datum der letzten Änderung: 2015-08-21 15:26:21

Letzte Aktualisierung: 12/8/2015
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