Personenkraftwagen unter 3,5t - innerhalb geschlossener Ortschaften: 50 km/h
Personenkraftwagen unter 3,5t - außerhalb geschlossener Ortschaften: 80 km/h
Personenkraftwagen unter 3,5t - schnellstraßen: 100 km/h
Personenkraftwagen unter 3,5t - autobahnen: 120 km/h
Der Code auf der Platte: CH
Blutalkoholgrenzwerte - Fahrer allgemein: 0,5 ‰
Blutalkoholgrenzwerte - Fahranfänger: 0,1 ‰
Führerschein auf Probe
Blutalkoholgrenzwerte - Berufskraftfahrer: 0,1 ‰
Lastwagen, Busse, Beförderung von Gefahrgut
Tagsüber mit Licht fahren: Gilt ab dem 1.1.2014
Sicherheitsgurte
Sicherheitsgurte und Kinderrückhaltesysteme sind Pflicht. Kinderrückhaltesysteme sind nicht vorgeschrieben für Kinder über 12 Jahre und größer als 1,50 m.
Gurtpflicht besteht jedoch nicht für
- Personen mit einer besonderen ärztlichen Bescheinigung; für Auslandsreisen können Fahrgäste bei den Orts- oder Kantonalbehörden eine ärztliche Bescheinigung gemäß der Richtlinie 91/671/EWG in ihrer geänderten Fassung erhalten
- Lieferfahrzeuge, die nicht schneller als 25 km/h fahren
- Fahrten mit Schrittgeschwindigkeit
- Betriebspersonal im öffentlichen Verkehr (z. B. Busse, Straßenbahnen)
Ampeln
Gelblicht kommt vor Rotlicht, bei dem der Fahrer anhalten muss. Weiterfahren bei Rotlicht kostet 250 CHF.
Schutzhelm nicht vorgeschrieben
Radfahrer
Ein Schutzhelm ist nicht vorgeschrieben, wenn die Höchstgeschwindigkeit 20 km/h nicht übersteigt
Schutzhelm vorgeschrieben
Mopeds Der Schutzhelm muss der UNECE-Regelung Nr. 22 entsprechen
Motorräder mit/ohne Beiwagen Der Schutzhelm muss der UNECE-Regelung Nr. 22 entsprechen
Leichte und schwere Dreiradfahrzeuge Der Schutzhelm muss der UNECE-Regelung Nr. 22 entsprechen
Leichte und schwere Vierradfahrzeuge Der Schutzhelm muss der UNECE-Regelung Nr. 22 entsprechen
Sicherheitsausrüstung für Autos
Warndreieck
Sicherheitsausrüstung für Radfahrer
Fahrräder müssen eine Klingel haben, außer wenn sie leichter als 11 kg sind.
Winterreifen
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