Slowenien
Personenkraftwagen unter 3,5t - innerhalb geschlossener Ortschaften: 50 km/h
30 km/h – in verkehrsberuhigten Bereichen
10 km/h – in Fußgängerzonen, in denen Fahrzeugverkehr zugelassen ist
Personenkraftwagen unter 3,5t - außerhalb geschlossener Ortschaften: 90 km/h
Personenkraftwagen unter 3,5t - schnellstraßen: 110 km/h
Personenkraftwagen unter 3,5t - autobahnen: 130 km/h
Der Code auf der Platte: SLO
Blutalkoholgrenzwerte - Fahrer allgemein: 0,5 ‰
0,24 mg/l in der Atemluft
Blutalkoholgrenzwerte - Fahranfänger: 0,0 ‰
Blutalkoholgrenzwerte - Berufskraftfahrer: 0,0 ‰
Tagsüber mit Licht fahren: Bei Tag muss das Tagfahrlicht eingeschaltet sein
Sicherheitsgurte
Sicherheitsgurte und Kindersitze sind PFLICHT.
Bestimmte Personen können aus medizinischen Gründen von der Gurtpflicht befreit sein.
Ampeln
Einsatzfahrzeuge dürfen bei rotem Licht durchfahren.
Schutzhelm nicht vorgeschrieben
Fahrräder (nur für Kinder vorgeschrieben)
Schutzhelm vorgeschrieben
Mopeds
Motorräder mit/ohne Beiwagen (nicht vorgeschrieben für Fahrzeuge, die mit einem Rückhaltesystem ausgerüstet sind)
Leichte und schwere Dreiradfahrzeuge (nicht vorgeschrieben für Fahrzeuge, die mit einem Rückhaltesystem ausgerüstet sind)
Leichte und schwere Vierradfahrzeuge (nicht vorgeschrieben für Fahrzeuge mit einem Rückhaltesystem oder einer geschlossenen Kabine)
Sicherheitsausrüstung für Autos
Warndreieck
Sicherheitsweste
Verbandskaste
nErsatz
lampen
Sicherheitsausrüstung für Radfahrer
-
Winterreifen
Vom 15. November bis 15. März, und darüber hinaus bei winterlichen Bedingungen
veröffentlicht: 2015-08-24
Letzte Aktualisierung: 12/8/2015
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