Slowenien

Motorrad – innerorts: 50 km/h (30 km/h in Zonen mit Geschwindigkeitsbeschränkung)
Motorrad – außerorts: 90 km/h
Motorrad – Schnellstraßen: 110 km/h
Motorrad – Autobahnen: 130 km/h
Pkw – innerorts: 50 km/h (30 km/h in Zonen mit Geschwindigkeitsbeschränkung)
Pkw – außerorts: 90 km/h
Pkw – Schnellstraßen: 110 km/h
Pkw – Autobahnen: 130 km/h
Pkw mit Anhänger – innerorts: 50 km/h
Pkw mit Anhänger – außerorts: 90 km/h
Pkw mit Anhänger – Schnellstraßen: 100 km/h
Pkw mit Anhänger – Autobahnen: 100 km/h
Lkw über 3,5 t – innerorts: 50 km/h
Lkw über 3,5 t – außerorts: 80 km/h
Lkw über 3,5 t – Schnellstraßen: 80 km/h
Lkw über 3,5 t – Autobahnen: 90 km/h
Bus – innerorts: 50 km/h
Bus – außerorts: 80 km/h (niedriger u. a. für Gelenkbusse)
Bus – Schnellstraßen: 100 km/h (80 km/h Gelenkbusse)
Bus – Autobahnen: 100 km/h (80 km/h Gelenkbusse)
Länderkennzeichen: SLO
Alkohol – erfahrene Fahrer: 0,5 ‰ (0,24 mg/l Atemalkohol)
Alkohol – junge Fahrer und Fahranfänger: 0,0 ‰ (bis 21 Jahre und in den ersten 2 Jahren nach dem Führerscheinerwerb)
Alkohol – Berufskraftfahrer: 0,0 ‰
Licht am Tag: Pflicht rund um die Uhr (Tagfahrlicht oder Abblendlicht)
Handy am Steuer: nur mit Freisprecheinrichtung
Winterreifen: Pflicht 15.11.–15.3. und immer bei winterlichen Verhältnissen
Straßengebühren: E-Vignette (Autobahnen und Schnellstraßen); Karawankentunnel extra mautpflichtig
Fahrseite: Rechtsverkehr

In Slowenien gilt bis 21 und in den ersten 2 Jahren nach dem Führerscheinerwerb 0,0 ‰. Für die Autobahn brauchst du eine E-Vignette und vom 15. November bis 15. März Winterreifen.

Das Wichtigste für junge Fahrer:

  • Autobahn: 130 km/h, Schnellstraße 110 km/h, außerorts 90 km/h.
  • Alkohol: 0,0 ‰, wenn du unter 21 bist oder den Führerschein seit weniger als 2 Jahren hast (alle anderen: 0,5 ‰).
  • Licht (Tagfahrlicht oder Abblendlicht) – immer an.
  • Im Auto: Warndreieck, Verbandkasten, Warnweste, Ersatzlampen und Reserverad (oder Reparaturset).
  • Maut: E-Vignette auf evinjeta.dars.si; Karawankentunnel extra.
  • Winter: Winterreifen Pflicht 15.11.–15.3. und immer bei Schnee oder Eis.

Sicherheitsgurte und Kindersitze

Sicherheitsgurte und Kindersitze sind Pflicht. Von der Gurtpflicht befreien kann dich nur ein ärztliches Attest.

Ampeln

Rotes Licht zusammen mit einem Schild, das das Rechtsabbiegen erlaubt: Du darfst rechts abbiegen, wenn du niemanden gefährdest. Ansonsten gelten die gleichen Ampelregeln wie in den meisten EU-Ländern.

Helm nicht vorgeschrieben

Volljährige Radfahrer müssen keinen Helm tragen.

Helmpflicht

  • Motorräder (auch mit Beiwagen) und Mopeds,
  • Drei- und Vierradfahrzeuge – außer sie haben Sicherheitsgurte oder eine geschlossene Kabine,
  • Fahrrad und leichte Elektrofahrzeuge (z. B. E-Scooter) – bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.

Pflichtausstattung im Auto

  • Warndreieck,
  • Verbandkasten,
  • Warnweste,
  • Ersatzlampenset,
  • Reserverad mit Werkzeug oder ein Set, mit dem du trotz beschädigtem Reifen weiterfahren kannst.

Pflichtausstattung am Fahrrad

Die Quellen nennen keine besonderen Vorschriften.

Winterreifen und Schneeketten

Winterreifen sind vom 15. November bis 15. März Pflicht – und außerhalb dieses Zeitraums immer dann, wenn winterliche Verhältnisse herrschen (Schnee, Eis).

Handy, Drogen und andere Verbote

Telefonieren nur mit Freisprecheinrichtung. Du darfst auch keine Musik so laut hören, dass du den Verkehr nicht mehr hörst, und nichts tun, was deine Aufmerksamkeit und die Kontrolle über das Auto einschränkt.

Drogen: Verboten sind THC, Methamphetamin, MDMA und alle Substanzen der offiziellen Liste. Standstreifen auf der Autobahn – nur im Notfall; gesonderte Fahrstreifen – nur für öffentliche Verkehrsmittel.

Vignetten, Maut und Umweltzonen

Auf allen Autobahnen und Schnellstraßen brauchst du eine E-Vignette (Autos bis 3,5 t und Motorräder). Du kaufst sie auf der offiziellen Seite evinjeta.dars.si – die Vignette ist an das Kennzeichen gebunden, also gib es fehlerfrei ein.

Der Karawankentunnel an der Grenze zu Österreich kostet extra – die Vignette gilt dort nicht.

Dokumente und Versicherung

  • Dein EU-Führerschein gilt in der ganzen EU. Nimm den Führerschein als Plastikkarte mit.
  • Fahrzeugschein und Nachweis deiner Kfz-Haftpflichtversicherung – innerhalb der EU brauchst du keine Grüne Karte.

Worauf du achten solltest

  • Du bist unter 21 oder hast den Führerschein seit weniger als 2 Jahren? Dann bist du in Slowenien „Fahranfänger“ – für dich gilt null Alkohol.
  • Kauf die E-Vignette, bevor du auf die Autobahn oder Schnellstraße fährst – ohne sie ist die Fahrt illegal.
  • Vom 15. November bis 15. März fahr nicht ohne Winterreifen los.
  • Licht (Tagfahrlicht oder Abblendlicht) immer an – auch bei Sonnenschein.
  • Die aktuellen Mautregeln findest du auf gov.si.


veröffentlicht: 2015-08-24
Datum der letzten Änderung: 2026-09-30

Denk daran: Im Ausland gelten die Regeln des Landes, in dem du fährst – auch niedrigere Promillegrenzen für Fahranfänger. Verkehrszeichen gehen den Werten in der Tabelle vor. Vignetten, Mautstellen und mautfreie Autobahnen findest du unter Maut und Vignetten in Europa.

Quellen: Europäische Kommission – Your Europe, „Straßenverkehr – Vorschriften und Sicherheit“ (Angaben der Staaten der EU, des EWR und der Schweiz); polnisches Außenministerium – Odyseusz, Länderprofile (auf Polnisch); offizielle nationale Websites (Liste bei jedem Land). Stand: September 2026. Regeln ändern sich – prüfe sie vor der Reise auf den offiziellen Seiten.

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