Personenkraftwagen unter 3,5t - innerhalb geschlossener Ortschaften: 50 km/h
Personenkraftwagen unter 3,5t - außerhalb geschlossener Ortschaften: 80 km/h
Personenkraftwagen unter 3,5t - schnellstraßen: 100 km/h
Personenkraftwagen unter 3,5t - autobahnen: 100 km/h
Der Code auf der Platte: N
Blutalkoholgrenzwerte - Fahrer allgemein: 0,2 ‰
Blutalkoholgrenzwerte - Fahranfänger: 0,2 ‰
Blutalkoholgrenzwerte - Berufskraftfahrer: 0,2 ‰
Berufskraftfahrern ist der Alkoholgenuss während der Arbeitszeit und innerhalb von 8 Stunden vor deren Beginn verboten.
Tagsüber mit Licht fahren: Bei Tag muss das Tagfahrlicht eingeschaltet sein.
Sicherheitsgurte
Ausnahmen von der Gurtpflicht:
- Medizinische Gründe (mit offizieller ärztlicher Bescheinigung)
- Fahrzeuge, die häufig anhalten (z. B. Postdienste in Städten, Lieferfahrzeuge)
- Rückwärtsfahren
- Fahren in nicht öffentlichen Bereichen (Parkplätze, Garagen, Höfe usw.)
Ampeln
Keine Angaben
Schutzhelm nicht vorgeschrieben
Fahrräder
Schutzhelm vorgeschrieben
Mopeds
Motorräder mit oder ohne Beiwagen
Leichte und schwere Dreiradfahrzeuge
Leichte und schwere Vierradfahrzeuge
Sicherheitsausrüstung für Autos
Warndreieck
Sicherheitsweste im Auto
Feuerlöscher – nur in Bussen
Sicherheitsausrüstung für Radfahrer
-
Winterreifen
Winterreifen sind für Lastkraftwagen über 3,5 t vom 15. November bis zum 31. März Pflicht, außer auf Hubachsen.
Lastkraftwagen über 3,5 t müssen außerdem Reifen mit einer Mindestprofiltiefe von 5 mm haben und eine ausreichende Zahl an Schneeketten mitführen:
- im ganzen Land vom 1. November bis einschließlich zum zweiten Monat nach Ostersonntag
- in den nördlichen Provinzen Nordland, Troms und Finnmark vom 16. Oktober bis einschließlich 30. April
Spikes-Reifen und Schneeketten sind nicht erlaubt:
- außerhalb der drei genannten nördlichen Provinzen vom ersten Dienstag nach Ostersonntag bis einschließlich 31. Oktober
- in den nördlichen Provinzen Nordland, Troms und Finnmark vom 1 Mai bis einschließlich 15. Oktober
Für die Benutzung von Winterreifen ohne Spikes gibt es keine Beschränkungen. Spikes oder Schneeketten sind auch außerhalb der genannten Zeiträume zugelassen, wenn die Straßenverhältnisse dies erfordern.