Personenkraftwagen unter 3,5t - innerhalb geschlossener Ortschaften: 50 km/h
40 km/h bei Beförderung gefährlicher Güter
Personenkraftwagen unter 3,5t - außerhalb geschlossener Ortschaften: ohne festes Bankett / mit schmalem festen Bankett (<1,5 m)
90 km/h für Pkw
80 km/h für leichte Lieferwagen (von Pkw abgeleitete Lieferwagen)
70 km/h für Lieferwagen und leichte Lastwagen
70 km/h für Pkw und Lieferwagen mit Anhänger
mit festem, mindesten 1,5 m breiten Bankett oder zwei oder mehreren Fahrstreifen in jeder Fahrtrichtung
100 km/h für Pkw
90 km/h für leichte Lieferwagen (von Pkw abgeleitete Lieferwagen)
80 km/h für Lieferwagen und leichte Lastwagen
80 km/h für Pkw oder Lieferwagen mit Anhänger
10 km weniger als die normale Höchstgeschwindigkeit bei Beförderung gefährlicher Güter
Personenkraftwagen unter 3,5t - schnellstraßen: 120 km/h für Pkw.
100 km/h für leichte Lieferwagen
90 km/h für Lieferwagen und leichte Lastwagen
90 km/h für Pkw oder Lieferwagen mit Anhänger mit einem Gewicht unter 750 kg (Typ O1)
10 km weniger als die normale Höchstgeschwindigkeit bei Beförderung gefährlicher Güter
Personenkraftwagen unter 3,5t - autobahnen: 120 km/h für Pkw.
100 km/h für leichte Lieferwagen
90 km/h für Lieferwagen und leichte Lastwagen
90 km/h für Pkw oder Lieferwagen mit Anhänger mit einem Gewicht unter 750 kg (Typ O1)
10 km weniger als die normale Höchstgeschwindigkeit bei Beförderung gefährlicher Güter
Der Code auf der Platte: E
Blutalkoholgrenzwerte - Fahrer allgemein: 0,50 ‰
Blutalkoholgrenzwerte - Fahranfänger: 0,30 ‰
Blutalkoholgrenzwerte - Berufskraftfahrer: 0,30 ‰
Die Fahrer werden zwei Tests in einem Zeitabstand von (mindestens) 10 Minuten unterzogen
Tagsüber mit Licht fahren: Bei Tag muss das Tagfahrlicht eingeschaltet sein.
Dies gilt jedoch nur für Motorräder.
Andere Kraftfahrzeuge: nur bei schlechter Sicht
Sicherheitsgurte
Sicherheitsgurte und Kindersitze sind PFLICHT.
Gurtpflicht besteht jedoch nicht für
- Fahrer beim Rückwärtsfahren oder Parken
- Behinderte
- Menschen, die aus medizinischen Gründen keinen Gurt anlegen dürfen
- Taxifahrer während der Fahrt in Stadtgebieten
- Taxifahrgäste auf dem Rücksitz in städtischen Gebieten, wenn sie kleiner als 135 cm sind.
- Lieferpersonal beim Be- oder Entladen eines Fahrzeugs
- Fahrer und Fahrgäste von Rettungsfahrzeugen im Einsatz
- Fahrlehrer im Dienst
Ampeln
Gelblicht vor Rotlicht: Sie müssen anhalten, außer wenn Sie zu nahe an der Ampel sind, um sicher anzuhalten, wenn sie auf Gelb umspringt.
Schutzhelm nicht vorgeschrieben
Fahrräder (Pflicht für Radfahrer unter 16 Jahren,
für Radfahrer ab 16 Jahren empfohlen innerhalb geschlossener Ortschaften und Pflicht außerhalb)
Schutzhelm vorgeschrieben
Mopeds (Befreiung aus medizinischen Gründen – gegen Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung)
Motorräder mit/ohne Beiwagen (Befreiung aus medizinischen Gründen – gegen Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung)
Leichte und schwere Dreiradfahrzeuge (Befreiung aus medizinischen Gründen – gegen Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung)
Leichte und schwere Vierradfahrzeuge (Befreiung aus medizinischen Gründen – gegen Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung)
Sicherheitsausrüstung für Autos
Reserverad und Montagewerkzeuge
2 tragbare Warndreiecke
Sicherheitsweste
Busse und große Nutzfahrzeuge: Feuerlöscher
Bei großen Schneemengen sind Schneeketten vorgeschrieben.
Sicherheitsausrüstung für Radfahrer
Helm (Pflicht für Kinder unter 16 Jahren,
für Radfahrer ab 16 Jahren empfohlen innerhalb geschlossener Ortschaften und Pflicht außerhalb)
Sicherheitsweste
Vorder- und Rücklicht (bei Nacht und in Tunnels)
Rückstrahler
Winterreifen
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