Schweden
Personenkraftwagen unter 3,5t - innerhalb geschlossener Ortschaften: 50 km/h
Personenkraftwagen unter 3,5t - außerhalb geschlossener Ortschaften: 70 km/h
Personenkraftwagen unter 3,5t - schnellstraßen: 80 km/h
Personenkraftwagen unter 3,5t - autobahnen: 80 km/h
Der Code auf der Platte: S
Blutalkoholgrenzwerte - Fahrer allgemein: 0,2 ‰
Blutalkoholgrenzwerte - Fahranfänger: 0,2 ‰
Blutalkoholgrenzwerte - Berufskraftfahrer: 0,2 ‰
Tagsüber mit Licht fahren: Bei Tag muss das Tagfahrlicht eingeschaltet sein.
Sicherheitsgurte
Sicherheitsgurte und Kindersitze sind PFLICHT.
Ausgenommen sind:
- Kinder über 3 Jahre und kleiner als 135 cm als Fahrgäste in Omnibussen
- Kinder unter 3 Jahre, die nur vorübergehend eine kurze Distanz auf dem Rücksitz eines Taxis befördert werden
- Kinder über 3 Jahre und kleiner als 135 cm, die nur vorübergehend über eine kurze Strecke angeschnallt auf dem Rücksitz eines Autos befördert werden
Ampeln
Gelblicht (nach Grünlicht): Sie müssen anhalten, außer wenn Sie zu nahe an der Ampel sind, um sicher anzuhalten, wenn das Licht umspringt.
Schutzhelm nicht vorgeschrieben
-
Schutzhelm vorgeschrieben
Fahrräder (nur für Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren)
Mopeds
Motorräder mit oder ohne Beiwagen
Leichte und schwere Dreiradfahrzeuge
Leichte und schwere Vierradfahrzeuge
Sicherheitsausrüstung für Autos
Warndreieck
Feuerlöscher – nur Omnibusse
Sicherheitsausrüstung für Radfahrer
Helm (Pflicht für Kinder unter 15 Jahren)
Winterreifen
vom 1. Dezember bis 31. März, wenn die schwedische Polizei feststellt, dass auf bestimmten Straßen winterliche Bedingungen herrschen.
Spikereifen dürfen vom 1. Oktober bis zum 15. April benutzt werden.
veröffentlicht: 2015-08-24
Letzte Aktualisierung: 12/8/2015
© Europäische Union, 1995-2015