Personenkraftwagen unter 3,5t - innerhalb geschlossener Ortschaften: 50 km/h
Personenkraftwagen unter 3,5t - außerhalb geschlossener Ortschaften: Straßen mit Asphalt- oder Betondecke – 90 km/h
Sonstige Straßen – 70 km/h
Fahrer/-innen mit weniger als 2 Jahren Fahrpraxis – 70 km/h
Personenkraftwagen unter 3,5t - schnellstraßen: Personenkraftwagen – Autobahn – 130 km/h vom 1. April bis 31. Oktober; 110 km/h vom 1. November bis 31. März
Lieferwagen – Autobahn: 110 km/h
Fahrer/-innen mit weniger als 2 Jahren Fahrpraxis – bis 90 km/h
Personenkraftwagen unter 3,5t - autobahnen: Personenkraftwagen – Schnellstraße: 120 km/h vom 1. April bis 31. Oktober
Lieferwagen – Schnellstraße: 100 km/h
Fahrer/-innen mit weniger als 2 Jahren Fahrpraxis – bis 90 km/h
Der Code auf der Platte: LT
Blutalkoholgrenzwerte - Fahrer allgemein: 0,4 ‰
Blutalkoholgrenzwerte - Fahranfänger: 0,0 ‰
weniger als 2 Jahre Fahrpraxis), Moped- und Motorradfahrer sowie Fahrer von Dreirad- und allen Arten von Vierradfahrzeugen
Blutalkoholgrenzwerte - Berufskraftfahrer: 0,0 ‰
Fahrzeuge mit einem Gewicht von mehr als 3,5 Tonnen oder mit mehr als 9 Sitzplätzen, Taxifahrer, Fahrer von Fahrzeugen, die Gefahrgut befördern
Tagsüber mit Licht fahren: Bei Tag muss das Tagfahrlicht eingeschaltet sein
Sicherheitsgurte
Sicherheitsgurte und Kindersitze sind PFLICHT.
Ausgenommen sind:
- Menschen, die aus medizinischen Gründen keinen Gurt anlegen dürfen
- Fahrer/-innen, die auf einem Parkplatz rückwärts einparken oder fahren
Ampeln
Grüner Pfeil neben dem roten Licht: Sie dürfen rechts abbiegen, müssen jedoch, bevor Sie in die Kreuzung einfahren, an der Haltelinie anhalten und Fußgängern und anderem Verkehr Vorrang gewähren.
Schutzhelm nicht vorgeschrieben
Fahrräder (Pflicht für Radfahrer/-innen unter 18, empfohlen für andere)
Schutzhelm vorgeschrieben
Mopeds
Motorräder mit oder ohne Beiwagen (gilt nicht für Motorräder, die fabrikmäßig mit einem Sicherheitsdach mit Rollkäfig und einem Sicherheitsgurt ausgestattet sind)
Leichte und schwere Dreiradfahrzeuge
Leichte und schwere Vierradfahrzeuge
Sicherheitsausrüstung für Autos
Feuerlöscher
Warndreieck
Verbandskasten
Sicherheitsweste oder Rückstrahler
Sicherheitsausrüstung für Radfahrer
Helm
Radfahrer und Mitfahrer unter 18 Jahren müssen einen richtig festsitzenden Fahrradhelm tragen. Radfahrern über 18 Jahren wird das Tragen eines richtig festsitzenden Fahrradhelms empfohlen.
Bei Dunkelheit oder schlechter Sicht müssen Radfahrer auf der Straße ihr weißes Vorderlicht und ihr rotes Rücklicht einschalten und eine Sicherheitsweste tragen. Tagsüber müssen Radfahrer auf der Straße eine rote, orange oder gelbe Sicherheitsweste tragen oder ihr weißes Vorderlicht und ihr rotes Rücklicht einschalten.
Winterreifen
Vom 10. November bis 31. März