Motorrad – innerorts: 50 km/h
Motorrad – außerorts: 90 km/h (70 km/h ohne Asphalt; Führerschein unter 2 Jahren: 80 km/h)
Motorrad – Schnellstraßen: 120 km/h, 1.11.–31.3.: 110 km/h (Führerschein unter 2 Jahren: 90 km/h)
Motorrad – Autobahnen: 130 km/h, 1.11.–31.3.: 110 km/h (Führerschein unter 2 Jahren: 100 km/h)
Pkw – innerorts: 50 km/h
Pkw – außerorts: 90 km/h (70 km/h ohne Asphalt; Führerschein unter 2 Jahren: 80 km/h)
Pkw – Schnellstraßen: 120 km/h, 1.11.–31.3.: 110 km/h (Führerschein unter 2 Jahren: 90 km/h)
Pkw – Autobahnen: 130 km/h, 1.11.–31.3.: 110 km/h (Führerschein unter 2 Jahren: 100 km/h)
Pkw mit Anhänger – innerorts: 50 km/h
Pkw mit Anhänger – außerorts: 90 km/h (70 km/h ohne Asphalt; Führerschein unter 2 Jahren: 80 km/h)
Pkw mit Anhänger – Schnellstraßen: 90 km/h
Pkw mit Anhänger – Autobahnen: 90 km/h
Lkw über 3,5 t – innerorts: 50 km/h
Lkw über 3,5 t – außerorts: 80 km/h (70 km/h auf Straßen ohne Asphalt)
Lkw über 3,5 t – Schnellstraßen: 90 km/h
Lkw über 3,5 t – Autobahnen: 90 km/h
Bus – innerorts: 50 km/h
Bus – außerorts: 80 km/h (70 km/h auf Straßen ohne Asphalt)
Bus – Schnellstraßen: 90 km/h
Bus – Autobahnen: 100 km/h
Länderkennzeichen: LT
Alkohol – erfahrene Fahrer: 0,4 ‰
Alkohol – junge Fahrer und Fahranfänger: 0,0 ‰ (Führerschein unter 2 Jahren; auch Motorrad- und Mopedfahrer)
Alkohol – Berufskraftfahrer: 0,0 ‰ (Lkw, Busse, Taxis, Gefahrguttransport)
Licht am Tag: Pflicht rund um die Uhr
Handy am Steuer: nur Freisprecheinrichtung und Halterung
Winterreifen: Pflicht 10.11.–31.3. (laut poln. Außenministerium ab 1.11.)
Straßengebühren: keine Maut für Pkw (e-Vignette für Lkw, Kleinbusse und Lieferwagen N1)
Fahrseite: Rechtsverkehr
Das Wichtigste für junge Fahrer:
- Autobahn 130 km/h (im Winter 110), aber mit Führerschein unter 2 Jahren – 100 km/h, außerorts 80 km/h.
- Alkohol: 0,4 ‰, für Fahranfänger (bis 2 Jahre) und Motorradfahrer 0,0 ‰.
- Licht rund um die Uhr, Handy nur in der Halterung mit Freisprecheinrichtung.
- Im Auto: Feuerlöscher, Warndreieck, Verbandkasten, Warnweste, Ersatzrad oder Reparaturset.
- Pkw ohne Vignette; Versicherungsnachweis auf Papier, weil elektronische Dokumente nicht anerkannt werden.
- Halte auch für Fußgänger an, die erst auf das Überqueren warten.
Sicherheitsgurte und Kindersitze
Alle schnallen sich an, auch hinten. Kinder bis 135 cm Größe fahren in einem Kindersitz, der zu Größe und Gewicht passt.
Ampeln
An vielen Kreuzungen hängt ein grüner Pfeil zum Rechtsabbiegen bei Rot. So funktioniert er: Erst hältst du an der Haltelinie (gibt es keine, vor dem Fußgängerüberweg), lässt Fußgänger und Autos durch und biegst erst dann ab.
Linksabbiegen an Kreuzungen mit eigener Ampel: Du fährst nur, wenn der grüne Pfeil leuchtet. Einen roten Pfeil gibt es nicht – leuchtet der grüne nicht, wartest du.
Helm nicht vorgeschrieben
Radfahrer ab 18 Jahren – Helm empfohlen, aber keine Pflicht.
Helmpflicht
- Motorrad (auch mit Beiwagen) und Moped
- Drei- und Vierradfahrzeuge (ohne werkseitige Kabine und Gurte)
- E-Scooter und andere Mikromobilitätsgeräte – alle, unabhängig vom Alter
- Fahrrad – bis 18 Jahre (Fahrer und Mitfahrer)
Pflichtausstattung im Auto
- Feuerlöscher
- Warndreieck
- Verbandkasten
- Warnweste
- Ersatzrad oder Reifenreparaturset (laut polnischem Außenministerium)
Pflichtausstattung am Fahrrad
- bei Dunkelheit und schlechter Sicht: weißes Licht vorne, rotes hinten und Warnweste
- tagsüber: Warnweste (rot, orange oder gelb) oder eingeschaltetes Licht
- Helm – Pflicht bis 18 Jahre
Winterreifen und Schneeketten
Winterreifen (oder M+S) sind vom 10. November bis 31. März Pflicht.
Hinweis: Das polnische Außenministerium (Odyseusz, 2026) nennt die Pflicht schon ab 1. November – am sichersten hast du ab Anfang November Winterreifen drauf. Prüf das vor der Fahrt auf odyseusz.gov.pl (auf Polnisch).
Handy, Drogen und andere Verbote
- Handy nur über Freisprecheinrichtung und in der Halterung – nicht in der Hand halten.
- Drogen: striktes Verbot, unter Einfluss von Rauschmitteln zu fahren (u. a. THC, Methamphetamin, MDMA).
- Spuren „A“ – nur öffentlicher Verkehr; „A+“ – auch Fahrräder, Mopeds; „TAKSI“ – Taxis; „4+“ – Autos mit mindestens 4 Personen; Spur mit Elektroauto-Symbol – E-Autos.
- Du musst nicht nur für Fußgänger auf dem Zebrastreifen anhalten, sondern auch für jemanden, der am Überweg wartet.
Vignetten, Maut und Umweltzonen
Mit dem Pkw fährst du auf litauischen Straßen ohne Maut. Eine e-Vignette brauchen Busse, Kleinbusse und Lkw (Klassen N1–N3).
Falle: Wenn dein Auto im Fahrzeugschein als Lkw eingetragen ist (z. B. ein Pkw mit Trenngitter als Lkw-Zulassung), zahlst du auch. Infos: vialietuva.lt.
Dokumente und Versicherung
- dein EU-Führerschein gilt
- hab den Nachweis deiner Kfz-Haftpflichtversicherung auf Papier dabei – das polnische Außenministerium warnt, dass elektronische Dokumente (z. B. in Handy-Apps) nicht anerkannt werden
- Grüne Karte nicht nötig (EU)
- geliehenes oder gemietetes Auto – du brauchst eine gültige Vollmacht zur Nutzung des Fahrzeugs
Worauf du achten solltest
- Blitzer und Abschnittskontrollen sind häufig; Bußgelder aus Litauen werden an die Adresse des Fahrzeughalters im Heimatland geschickt.
- Ein Bußgeld bei der Polizei kannst du sofort per Kartenterminal im Streifenwagen zahlen; zahlst du innerhalb von 7 Tagen, sinkt der Betrag um 30 %.
- Auf dem Land sind viele Straßen Schotterstraßen, was das Navi oft nicht anzeigt; an Ortseinfahrten gibt es Bodenschwellen.
- Bei einem kleinen Blechschaden musst du keine Polizei rufen – ein gemeinsamer Unfallbericht reicht. Die Polizei rufst du, wenn jemand verletzt ist, mehr als 2 Autos beteiligt sind oder ein Fahrer betrunken ist bzw. keinen Führerschein hat.
- Von der linken Spur darf man, auch auf Schnellstraßen, links abbiegen und wenden – achte auf bremsende Autos.