Motorräder - innerhalb geschlossener Ortschaften: 50 km/h
Motorräder - außerhalb geschlossener Ortschaften: ohne festes Bankett / mit schmalem festen Bankett (<1,5 m)
90 km/h für Motorräder 80 km/h bei Beförderung gefährlicher Güter
45 km/h für Mopeds, dreirädrige und leichte vierrädrige Fahrzeuge
Mit festem Bankett (>1,5 m) oder mit zwei Richtungsfahrbahnen
100 km/h für Motorräder 90 km/h bei Beförderung gefährlicher Güter
45 km/h für Mopeds, dreirädrige und leichte vierrädrige Fahrzeuge
Motorräder - schnellstraßen: 120 km/h
Motorräder - autobahnen: 120 km/h
Personenkraftwagen unter 3,5t - innerhalb geschlossener Ortschaften: 50 km/h
40 km/h bei Beförderung gefährlicher Güter
Personenkraftwagen unter 3,5t - außerhalb geschlossener Ortschaften: ohne festes Bankett / mit schmalem festen Bankett (<1,5 m)
90 km/h für Pkw
80 km/h für leichte Lieferwagen (von Pkw abgeleitete Lieferwagen)
70 km/h für Lieferwagen und leichte Lastwagen
70 km/h für Pkw und Lieferwagen mit Anhänger
mit festem, mindesten 1,5 m breiten Bankett oder zwei oder mehreren Fahrstreifen in jeder Fahrtrichtung
100 km/h für Pkw
90 km/h für leichte Lieferwagen (von Pkw abgeleitete Lieferwagen)
80 km/h für Lieferwagen und leichte Lastwagen
80 km/h für Pkw oder Lieferwagen mit Anhänger
10 km weniger als die normale Höchstgeschwindigkeit bei Beförderung gefährlicher Güter
Personenkraftwagen unter 3,5t - schnellstraßen: 120 km/h für Pkw.
100 km/h für leichte Lieferwagen
90 km/h für Lieferwagen und leichte Lastwagen
90 km/h für Pkw oder Lieferwagen mit Anhänger mit einem Gewicht unter 750 kg (Typ O1)
10 km weniger als die normale Höchstgeschwindigkeit bei Beförderung gefährlicher Güter
Personenkraftwagen unter 3,5t - autobahnen: 120 km/h für Pkw.
100 km/h für leichte Lieferwagen
90 km/h für Lieferwagen und leichte Lastwagen
90 km/h für Pkw oder Lieferwagen mit Anhänger mit einem Gewicht unter 750 kg (Typ O1)
10 km weniger als die normale Höchstgeschwindigkeit bei Beförderung gefährlicher Güter
Personenkraftwagen mit Anhänger unter 3,5t- innerhalb geschlossener Ortschaften: 50 km/h
40 km/h bei Beförderung gefährlicher Güter
Personenkraftwagen mit Anhänger unter 3,5t - außerhalb geschlossener Ortschaften: 70 km/h
ohne festes Bankett / mit schmalem festen Bankett (<1,5 m)
10 km/h weniger als die normale Höchstgeschwindigkeit bei Beförderung gefährlicher Güter
mit festem Bankett (>1,5 m) oder zwei Richtungsfahrbahnen
10 km/h weniger als die normale Höchstgeschwindigkeit bei Beförderung gefährlicher Güter
Personenkraftwagen mit Anhänger unter 3,5t - schnellstraßen: 80 km/h
10 km weniger als die normale Höchstgeschwindigkeit bei Beförderung gefährlicher Güter
Personenkraftwagen mit Anhänger unter 3,5t - autobahnen: 90 km/h
10 km weniger als die normale Höchstgeschwindigkeit bei Beförderung gefährlicher Güter
Lastkraftwagen über 3,5t - innerhalb geschlossener Ortschaften: 50 km/h
Lastkraftwagen über 3,5t - außerhalb geschlossener Ortschaften: 70 km/h
ohne festes Bankett bzw. mit schmalem festen Bankett (<1,5 m)
10 km/h weniger als die normale Höchstgeschwindigkeit bei Beförderung gefährlicher Güter
80 km/h
mit festem Bankett (>1,5 m) oder zwei Richtungsfahrbahnen
10 km/h weniger als die normale Höchstgeschwindigkeit bei Beförderung gefährlicher Güter
Lastkraftwagen über 3,5t - schnellstraßen: 80 km/h
10 km weniger als die normale Höchstgeschwindigkeit bei Beförderung gefährlicher Güter
Lastkraftwagen über 3,5t - autobahnen: 80 km/h
10 km weniger als die normale Höchstgeschwindigkeit bei Beförderung gefährlicher Güter
Busse - innerhalb geschlossener Ortschaften: 50 km/h
Busse - außerhalb geschlossener Ortschaften: 90 km/h
ohne festes Bankett / mit schmalem festen Bankett (<1,5 m)
80 km/h für Busse, die für die Beförderung stehender Fahrgäste außerhalb von städtischen Gebieten zugelassen sind80 km/h für Schulbusse
mit festem Bankett (>1,5 m) oder zwei Richtungsfahrbahnen
80 km/h für Busse, die für die Beförderung stehender Fahrgäste außerhalb von städtischen Gebieten zugelassen sind
80 km/h für Schulbusse
Busse - schnellstraßen: 100 km/h
80 km/h für Busse, die für die Beförderung stehender Fahrgästen außerhalb von städtischen Gebieten zugelassen sind
90 km/h für Schulbusse
Busse - autobahnen: 100 km/h
80 km/h für Busse, die für die Beförderung stehender Fahrgästen außerhalb von städtischen Gebieten zugelassen sind
90 km/h für Schulbusse
Der Code auf der Platte: E
Blutalkoholgrenzwerte - Fahrer allgemein: 0,50 ‰
Blutalkoholgrenzwerte - Fahranfänger: 0,30 ‰
Blutalkoholgrenzwerte - Berufskraftfahrer: 0,30 ‰
Die Fahrer werden zwei Tests in einem Zeitabstand von (mindestens) 10 Minuten unterzogen
Tagsüber mit Licht fahren: Bei Tag muss das Tagfahrlicht eingeschaltet sein.
Dies gilt jedoch nur für Motorräder.
Andere Kraftfahrzeuge: nur bei schlechter Sicht