Liechtenstein

Personenkraftwagen unter 3,5t - innerhalb geschlossener Ortschaften: 50 km/h
Personenkraftwagen unter 3,5t - außerhalb geschlossener Ortschaften: 80 km/h
Personenkraftwagen unter 3,5t - schnellstraßen: -
Personenkraftwagen unter 3,5t - autobahnen: -
Der Code auf der Platte: FL
Blutalkoholgrenzwerte - Fahrer allgemein: 0,8 ‰
Blutalkoholgrenzwerte - Fahranfänger: 0,8 ‰
Blutalkoholgrenzwerte - Berufskraftfahrer: 0,8 ‰
Tagsüber mit Licht fahren: Fahren mit Abblendlicht wird empfohlen.

Sicherheitsgurte

Sicherheitsgurte und Kinderrückhaltesysteme sind PFLICHT.

Gurtpflicht besteht jedoch nicht für

  • Fahrgäste mit einer einschlägigen ärztlichen Bescheinigung
  • Lieferfahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit bis zu 25 km/h
  • Fahrzeuge, die mit Schrittgeschwindigkeit fahren
  • Personal und Fahrgäste in öffentlichen Verkehrsmitteln (z. B. Linien- oder Reisebusse)
  • Begleitpersonen in Krankenwagen und Fahrzeugen für Behinderte
Kinderrückhaltesysteme sind nicht vorgeschrieben für Kinder älter als 14 Jahre und größer als 1,5 m

Ampeln

Gelblicht geht dem Rotlicht voraus. Das Bußgeld für die Nichtbeachtung eines Rotlichts beträgt 200 CHF.

Schutzhelm nicht vorgeschrieben

Radfahrer Ein Schutzhelm ist nicht vorgeschrieben, außer wenn sie schneller als 20 km/h fahren.

Schutzhelm vorgeschrieben

Mopeds Der Schutzhelm muss der UNECE-Regelung Nr. 22 entsprechen

Motorräder mit/ohne Beiwagen Der Schutzhelm muss der UNECE-Regelung Nr. 22 entsprechen.

Leichte und schwere Dreiradfahrzeuge Der Schutzhelm muss der UNECE-Regelung Nr. 22 entsprechen.

Leichte und schwere Vierradfahrzeuge Der Schutzhelm muss der UNECE-Regelung Nr. 22 entsprechen.

Sicherheitsausrüstung für Autos

Warndreieck (gemäß UNECE-Regelung Nr. 127)

Sicherheitsausrüstung für Radfahrer

Fahrräder müssen eine Klingel haben, außer wenn sie leichter als 11 kg sind.

Winterreifen

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Datum der letzten Änderung: 2015-08-21 10:50:04

Letzte Aktualisierung: 12/8/2015
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