Winter

alle gefunden: 31
LandDer Code auf der PlatteWinterreifenpflicht
BelgienB -
BulgarienBG -
DänemarkDK -
DeutschlandD Winterreifenpflicht
EstlandEST Vom 1. Dezember bis 1. März
FinnlandFIN Winterreifenpflicht
FrankreichF -
GriechenlandGR -
IrlandIRL -
ItalienI Winterreifenpflicht
KroatienHR Vom 15. November bis zum 15. April ist auf Hauptstraßen unabhängig von den Witterungsbedingungen Winterausrüstung vorgeschrieben.

Alle Kraftfahrzeuge unter 3,5 t müssen auf allen Rädern mit Winterreifen ausgerüstet sein. Alternativ können sie mit Sommerreifen mit einer Mindestprofiltiefe von 4 mm ausgerüstet sein, wenn im Fahrzeug Schneeketten für den Einsatz auf den Antriebsrädern bereitliegen.

Busse und Lastkraftwagen müssen entweder Schneeketten oder Winterreifen auf den Antriebsrädern benutzen.

Auf anderen Straßen sind bei winterlichen Bedingungen – bei schnee- oder eisbedeckter Straße – Winterreifen (oder Schneeketten) vorgeschrieben.

Busse und Lastkraftwagen müssen entweder Schneeketten oder Winterreifen auf den Antriebsrädern benutzen.

Spikesreifen sind nicht erlaubt.
LettlandLV Vom 1. Dezember bis 1. März
LiechtensteinFL -
LitauenLT Vom 10. November bis 31. März
LuxemburgLFür alle Fahrzeuge auf öffentlichen Verkehrswegen bei winterlichen Bedingungen (Schnee und Eis).
MaltaM-
NiederlandeNL-
NorwegenN

Winterreifen sind für Lastkraftwagen über 3,5 t vom 15. November bis zum 31. März Pflicht, außer auf Hubachsen.

Lastkraftwagen über 3,5 t müssen außerdem Reifen mit einer Mindestprofiltiefe von 5 mm haben und eine ausreichende Zahl an Schneeketten mitführen:

  • im ganzen Land vom 1. November bis einschließlich zum zweiten Monat nach Ostersonntag
  • in den nördlichen Provinzen Nordland, Troms und Finnmark vom 16. Oktober bis einschließlich 30. April

Spikes-Reifen und Schneeketten sind nicht erlaubt:

  • außerhalb der drei genannten nördlichen Provinzen vom ersten Dienstag nach Ostersonntag bis einschließlich 31. Oktober
  • in den nördlichen Provinzen Nordland, Troms und Finnmark vom 1 Mai bis einschließlich 15. Oktober

Für die Benutzung von Winterreifen ohne Spikes gibt es keine Beschränkungen. Spikes oder Schneeketten sind auch außerhalb der genannten Zeiträume zugelassen, wenn die Straßenverhältnisse dies erfordern.

ÖsterreichAWinterreifenpflicht
PolenPL -
PortugalP-
RumänienROBei Schnee und Eis
SchwedenSvom 1. Dezember bis 31. März, wenn die schwedische Polizei feststellt, dass auf bestimmten Straßen winterliche Bedingungen herrschen.
Spikereifen dürfen vom 1. Oktober bis zum 15. April benutzt werden.
SchweizCH-
SlowakeiSKWenn die Straße vollständig mit Schnee oder Eis bedeckt ist
Lastwagen und Busse auf den Antriebsrädern vom 15. November bis 15. März und wenn die Straße vollständig mit Schnee oder Eis bedeckt ist
SlowenienSLOVom 15. November bis 15. März, und darüber hinaus bei winterlichen Bedingungen
SpanienE-
Tschechische RepublikCZVom 1. November bis 31. März, bei Schnee und Eis.
UngarnH-
Vereinigtes KönigreichGB-
ZypernCY-
Kanal RSS zu dieser Liste

Letzte Aktualisierung: 12/8/2015
© Europäische Union, 1995-2015
Privacy Policy