Sicherheitsgurte in Europa

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LandSicherheitsgurte
Belgien

Sicherheitsgurte und Kindersitze sind PFLICHT.

Anschnallpflicht besteht jedoch nicht

  • für Fahrer beim Rückwärtsfahren
  • für Taxifahrer/-innen, die einen Kunden befördern
  • unter bestimmten Bedingungen für Fahrer/-innen und Passagiere bevorrechtigter Fahrzeuge
  • für Personen, die aus medizinischen Gründen befreit sind
  • für Postfahrzeuge, die häufig anhalten

Kindersitze sind nicht Pflicht für

  • Kinder unter 18 Jahren und kleiner als 135 cm in Bussen und in Taxis auf dem Rücksitz
  • Kinder ab 3 Jahren und kleiner als 135 cm, die auf dem Rücksitz angeschnallt sind und nur gelegentlich eine kurze Strecke mitfahren, in Autos und Lieferwagen
Bulgarien

Sicherheitsgurte und Kinderrückhaltesysteme sind PFLICHT (Richtlinie 91/671/EWG in geänderter Fassung).

Gurtpflicht besteht jedoch nicht für

  • Schwangere
  • Personen, deren körperlicher Zustand es nicht erlaubt, einen Gurt anzulegen
  • Taxifahrer bei der Beförderung von Fahrgästen
  • Fahrlehrer bei einer Fahrt zu Ausbildungszwecken
Dänemark

Sicherheitsgurte und Kindersitze sind PFLICHT.

Sicherheitsgurte sind nicht Pflicht für:

  • Fahrer/-innen, die auf einem Parkplatz oder einem ähnlichen Platz fahren oder zurückstoßen
  • Fahrer/-innen und Passagiere mit einer Behinderung
  • Menschen, die aus medizinischen Gründen keinen Gurt anlegen dürfen
  • Fahrer/-innen, die einen Kunden befördern
  • Fahrer/-innen und Passagiere bevorrechtigter Fahrzeuge, zum Beispiel Krankenwagen
  • Lieferwagen oder Personenkraftwagen, die häufig anhalten (alle 500 m oder häufiger)
  • Polizei und Sondereinsatzkräfte, die Festgenommene befördern
  • Fahrer/-innen von Streitkräften, wenn sie mit geringer Geschwindigkeit in Übungsräumen fahren
  • Linienverkehrsdienste, in deren Fahrzeugen Stehplätze für Passagiere zugelassen sind

Kindersitze sind nicht Pflicht für:

  • Kinder unter drei Jahren, die auf dem Rücksitz eines Taxis reisen
  • Kinder über drei Jahren, die auf dem Rücksitz eines Taxis angeschnallt reisen
  • Kinder über drei Jahren, die gelegentlich auf der Rückbank eines Autos befördert werden
  • Fahrzeuge, in denen kein Platz für einen dritten Kindersitz ist und in denen das Kind auf dem Rücksitz angeschnallt reist
Deutschland

Sicherheitsgurte und Kindersitze sind VORSCHRIFT.

Sicherheitsgurte sind jedoch nicht vorgeschrieben für:

  • Fahrer/-innen von Taxis oder Mietwagen zur Personenbeförderung, im Dienst
  • Lieferwagen mit häufigen Stopps
  • Fahrten mit Schrittgeschwindigkeit
  • Verkehrsmittel, in denen Stehplätze für Passagiere zugelassen sind
  • Betriebspersonal in Kraftomnibussen
  • Passagiere in Kraftomnibussen, die kurz ihre Plätze verlassen

Kindersitze sind jedoch nicht Vorschrift für:

  • Verkehrsmittel, in denen Stehplätze für Passagiere zugelassen sind
  • Fahrzeuge, in denen kein Platz für einen dritten Kindersitz ist und in denen das Kind (über drei Jahre alt) auf dem Rücksitz sitzt und angeschnallt ist
  • Behinderte Kinder, die mit Spezialgurten gesichert werden können.
Estland

Sicherheitsgurte und Kindersitze sind PFLICHT.

Ausgenommen sind:

  • Kinder über 3 Jahre, in Taxis
  • das Fahren auf Eisstraßen (Straßen auf zugefrorenen Meeren, Flüssen oder Seen)
  • Lieferwagen, die häufig anhalten (alle 100 m oder häufiger)
Finnland

Sicherheitsgurte und Kindersitze sind PFLICHT.

Ausgenommen sind:

  • Taxifahrer/-innen
  • staatliche Einrichtungen wie Polizei und Grenzschutz
  • Lieferwagen, die häufig anhalten (alle 100 m oder häufiger)
Frankreich

Sicherheitsgurte und Kindersitze sind PFLICHT.

Ausgenommen sind:

  • Menschen, die wegen ihrer Gestalt keine Gurte anlegen können
  • Menschen, die aus medizinischen Gründen keinen Gurt anlegen dürfen
  • Taxifahrer im Dienst
  • bevorrechtigte Fahrzeuge
  • im öffentlichen Dienst eingesetzte Fahrzeuge, die häufig anhalten
  • Zustelldienst-Fahrzeuge, die häufig anhalten
Griechenland

Sicherheitsgurte und Kindersitze sind PFLICHT.

Ausgenommen sind:

  • Taxifahrer/-innen
  • Fahrer/-innen von Postlieferwagen
  • Fahrer/-innen von Cateringfahrzeugen
  • Schwangere
Irland

Sicherheitsgurte und Kinderrückhaltesysteme sind PFLICHT.

Gurtpflicht besteht jedoch nicht für

  • Personen, die einen Gurt für Behinderte tragen
  • Personen mit einer ärztlichen Bescheinigung, dass sie aus medizinischen Gründen keinen Gurt tragen sollten
  • Fahrlehrer oder Fahrprüfer während einer Unterrichtsstunde oder einer Prüfung
  • Polizei (Gardaí) und Mitglieder der Streitkräfte im Dienst

Bei Kindern gilt lediglich folgende Ausnahme von der Pflicht zur Beförderung in einem geeigneten Kinderrückhaltesystem:

  • Kinder unter 150 cm oder 36 kg bei der Fahrt in einem Taxi
Italien Sicherheitsgurte und Kindersitze sind PFLICHT.
Kroatien

Sicherheitsgurte und Kindersitze sind PFLICHT.

Bestimmte Personen können aus medizinischen Gründen von der Gurtpflicht befreit sein.

Lettland Sicherheitsgurte und Kindersitze sind PFLICHT.
Liechtenstein

Sicherheitsgurte und Kinderrückhaltesysteme sind PFLICHT.

Gurtpflicht besteht jedoch nicht für

  • Fahrgäste mit einer einschlägigen ärztlichen Bescheinigung
  • Lieferfahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit bis zu 25 km/h
  • Fahrzeuge, die mit Schrittgeschwindigkeit fahren
  • Personal und Fahrgäste in öffentlichen Verkehrsmitteln (z. B. Linien- oder Reisebusse)
  • Begleitpersonen in Krankenwagen und Fahrzeugen für Behinderte
Kinderrückhaltesysteme sind nicht vorgeschrieben für Kinder älter als 14 Jahre und größer als 1,5 m
Litauen

Sicherheitsgurte und Kindersitze sind PFLICHT.

Ausgenommen sind:

  • Menschen, die aus medizinischen Gründen keinen Gurt anlegen dürfen
  • Fahrer/-innen, die auf einem Parkplatz rückwärts einparken oder fahren
Luxemburg

Sicherheitsgurte und Kinderrückhaltesysteme sind PFLICHT (Richtlinie 91/671/EWG, geänderte Fassung).

Sicherheitsgurte sind nicht vorgeschrieben für:

  • Fahrer/-innen und Fahrgäste von Kraftfahrzeugen, die in geschlossenen Ortschaften Dienstleistungen von Haus zu Haus erbringen, die mit häufigem Ein- und Aussteigen verbunden sind,
  • Personen mit einer Bescheinigung des Verkehrsministeriums, in der ernste medizinische Gründe angegeben sind,
  • Fahrer/-innen beim Rückwärtsfahren,
  • Polizisten/Polizistinnen, die ihre jeweilige Tätigkeit aus Sicherheitsgründen nicht angeschnallt ausüben können,
  • Feuerwehrleute, die ihre jeweilige Tätigkeit aus Sicherheitsgründen nicht angeschnallt ausüben können,
  • Behinderte mit eingeschränkter Mobilität, die Rollstühle oder Spezialsitze verwenden,
  • Begleitpersonen in Omnibussen, die Fahrgäste betreuen oder überwachen,
  • Fahrgäste in Omnibussen, die ihre Sitzplätze nur kurzfristig benutzen.

Beschluss C(2007) 2362 der Kommission vom 7. Juni 2007.

Malta

Sicherheitsgurte und Kinderrückhaltesysteme sind PFLICHT (Richtlinie 91/671/EWG in geänderter Fassung). Gurtpflicht besteht jedoch nicht für

  • Fahrer oder Fahrgäste eines Kraftfahrzeugs bei lokaler Auslieferung oder Abholung von Waren oder Post, wenn es für diesen Zweck konstruiert oder angepasst ist.
  • Fahrer beim Rückwärtsfahren oder Manövrieren des Kraftfahrzeugs über eine kurze Strecke bei beschränktem Platz
  • erfahrene Fahrer, die den Inhaber eines vorläufigen Führerscheins überwachen, wenn dieser eines der im vorstehenden Punkt erwähnten Manöver ausführt
  • Fahrer in Besitz einer ärztlichen Ausnahmebescheinigung
  • Angehörige der Polizei oder des Strafvollzugswesens beim Schutz oder der Begleitung von Personen
  • Fahrer der Feuerwehr im Dienst, die entsprechende Kleidung oder Ausrüstung tragen
  • Arzt oder Helfer, der sich um Patienten in einem Krankenwagen kümmert
  • Fahrer bei der Fahrprüfung
  • Behinderte, die einen speziellen Gurt für Behinderte tragen oder keinen normalen Sicherheitsgurt anlegen können
  • Fahrer eines zugelassenen Taxis oder Mietwagens bei der Beförderung von Fahrgästen
Niederlande

Sicherheitsgurte und Kindersitze sind PFLICHT.

Ausgenommen sind:

  • Verkehrsdienste, in deren Fahrzeugen stehende Fahrgäste zugelassen sind
  • Personen im Rollstuhl
Norwegen

Ausnahmen von der Gurtpflicht:

  • Medizinische Gründe (mit offizieller ärztlicher Bescheinigung)
  • Fahrzeuge, die häufig anhalten (z. B. Postdienste in Städten, Lieferfahrzeuge)
  • Rückwärtsfahren
  • Fahren in nicht öffentlichen Bereichen (Parkplätze, Garagen, Höfe usw.)
Österreich

Sicherheitsgurte und Kindersitze sind PFLICHT.

Gurtpflicht besteht jedoch nicht für

  • Fahrer beim Rückwärtsfahren oder Einparken
  • Personen, die wegen ihrer Gestalt keine Gurte anlegen können
  • Fahrer von Rettungsfahrzeugen oder Dienstfahrzeugen
  • Taxifahrer im Dienst
  • Liniendienste unter 100 km
  • körperlich schwer behinderte Kinder bei Beförderung auf dem Rücksitz
  • Kinder in Krankenwagen oder Einsatzfahrzeugen auf dem Rücksitz
  • Kinder in Taxis auf dem Rücksitz
Polen

Sicherheitsgurte und Kindersitze sind PFLICHT.

Sicherheitsgurte sind nicht Pflicht für:

  • Personen, die aus medizinischen Gründen von der Gurtpflicht befreit sind
  • Schwangere
  • Taxifahrer, wenn sie Passagiere im Taxi befördern
  • Fahrlehrer oder Fahrprüfer bei der Ausbildung von Fahrschülern oder bei Fahrprüfungen
  • Polizei und andere Sondereinsatzdienste bei der Beförderung festgenommener Personen
  • Beamte des Sicherheitsbüros der Regierung im Dienst
  • Patienten und Rettungssanitäter im Dienst
  • Begleiter von Geldtransporten
  • Kraftfahrzeuge, die nicht von vornherein mit Sicherheitsgurten ausgerüstet sind.

Kindersitze sind nicht Pflicht in:

  • Taxis
  • Bussen
  • Krankenwagen
  • Polizeifahrzeugen
  • Grenzschutzfahrzeugen
Portugal

Sicherheitsgurte und Kindersitze sind PFLICHT.

Ausgenommen sind:

  • Reisebusse und andere Busse, in denen stehende Fahrgäste zugelassen sind.
Rumänien

Sicherheitsgurte und Kindersitze sind PFLICHT.

Ausgenommen sind:

  • Taxifahrer bei der Beförderung von Fahrgästen
  • Schwangere
  • Personen, die aus medizinischen Gründen keinen Gurt anlegen dürfen
Schweden

Sicherheitsgurte und Kindersitze sind PFLICHT.

Ausgenommen sind:

  • Kinder über 3 Jahre und kleiner als 135 cm als Fahrgäste in Omnibussen
  • Kinder unter 3 Jahre, die nur vorübergehend eine kurze Distanz auf dem Rücksitz eines Taxis befördert werden
  • Kinder über 3 Jahre und kleiner als 135 cm, die nur vorübergehend über eine kurze Strecke angeschnallt auf dem Rücksitz eines Autos befördert werden
Schweiz

Sicherheitsgurte und Kinderrückhaltesysteme sind Pflicht. Kinderrückhaltesysteme sind nicht vorgeschrieben für Kinder über 12 Jahre und größer als 1,50 m.

Gurtpflicht besteht jedoch nicht für

  1. Personen mit einer besonderen ärztlichen Bescheinigung; für Auslandsreisen können Fahrgäste bei den Orts- oder Kantonalbehörden eine ärztliche Bescheinigung gemäß der Richtlinie 91/671/EWG in ihrer geänderten Fassung erhalten
  2. Lieferfahrzeuge, die nicht schneller als 25 km/h fahren
  3. Fahrten mit Schrittgeschwindigkeit
  4. Betriebspersonal im öffentlichen Verkehr (z. B. Busse, Straßenbahnen)
Slowakei

Sicherheitsgurte und Kindersitze sind PFLICHT.

Gurtpflicht besteht jedoch nicht für

  • bevorrechtigte Fahrzeuge im Dienst
  • Fahrlehrer im Dienst
  • Personen kleiner als 150 cm
  • Taxifahrer im Dienst
  • Personen, die aus medizinischen Gründen keinen Gurt anlegen dürfen

Kindersitze sind jedoch nicht vorgeschrieben:

  • in Autos, die bereits zwei Kindersitze haben. Ein drittes Kind unter 3 Jahren und kleiner als 150 cm darf mit einem Sicherheitsgurt auf dem Rücksitz angeschnallt werden.
  • für Kinder über 3 Jahren. Diese dürfen die Sicherheitsgurte auf dem Rücksitz benutzen, wenn das Fahrzeug keinen Kindersitz hat.
SlowenienSicherheitsgurte und Kindersitze sind PFLICHT.
Bestimmte Personen können aus medizinischen Gründen von der Gurtpflicht befreit sein.
Spanien

Sicherheitsgurte und Kindersitze sind PFLICHT.

Gurtpflicht besteht jedoch nicht für

  • Fahrer beim Rückwärtsfahren oder Parken
  • Behinderte
  • Menschen, die aus medizinischen Gründen keinen Gurt anlegen dürfen
  • Taxifahrer während der Fahrt in Stadtgebieten
  • Taxifahrgäste auf dem Rücksitz in städtischen Gebieten, wenn sie kleiner als 135 cm sind.
  • Lieferpersonal beim Be- oder Entladen eines Fahrzeugs
  • Fahrer und Fahrgäste von Rettungsfahrzeugen im Einsatz
  • Fahrlehrer im Dienst
Tschechische Republik

Sicherheitsgurte und Kindersitze sind PFLICHT.

Ausgenommen sind:

  • Fahrer beim Rückwärtsfahren
  • Personen, die aus medizinischen Gründen keinen Gurt anlegen dürfen
  • Fahrer von Rettungsfahrzeugen und Fahrzeugen öffentlicher Stellen, im Dienst
Ungarn

Sicherheitsgurte und Kindersitze sind PFLICHT.

Gurtpflicht besteht jedoch nicht für

  • Fahrer beim Rückwärtsfahren
  • Taxifahrer im Dienst
  • Patienten in einem Krankenwagen
  • Fahrgäste des öffentlichen Verkehrs innerhalb geschlossener Ortschaften
  • Fahrgäste in Überlandbussen mit Stehplätzen
  • Kinder unter 3 Jahre in Bussen
  • Personen, die aus medizinischen Gründen keinen Gurt anlegen dürfen

Kindersitze sind vorgeschrieben für Kinder unter 3 Jahren und kleiner als 150 cm

Kindersitze sind jedoch nicht vorgeschrieben für

  • Kinder über 3 Jahren und größer als 135 cm, wenn ihnen der normale Sitzgurt des Autos passt
  • Kinder in einem Taxi, Krankenwagen, Polizeifahrzeug oder einem Bus, der für die Beförderung stehender Fahrgäste zugelassen ist
  • Kinder, für die aus medizinischen Gründen eine Ausnahme gilt
Vereinigtes Königreich

Sicherheitsgurte und Kinderrückhaltesysteme sind PFLICHT.

Ausgenommen sind:

  • Fahrer beim Rückwärtsfahren oder Personen, die einen Fahrschüler beim Rückwärtsfahren beaufsichtigen
  • Personen in Polizei-, Feuerwehr- oder Rettungsfahrzeugen
  • ein Mitfahrer in einem kommerziellen Fahrzeug, der eine mechanische Fehlfunktion untersucht und nach Störgeräuschen lauscht
  • Fahrer eines Lieferfahrzeugs, das höchstens 50 m fährt, bevor es wieder anhält
  • ein lizenzierter Taxifahrer, der auf Kunden wartet oder Fahrgäste befördert

Ausnahmen von der Gurtpflicht aus medizinischen Gründen

Ihr Arzt kann festlegen, dass Sie aus medizinischen Gründen keinen Sicherheitsgurt zu tragen brauchen. Sie erhalten dann eine Bescheinigung der Freistellung von der Gurtpflicht. Sie müssen

  • diese in Ihrem Fahrzeug mit sich führen und
  • sie der Polizei zeigen, wenn Sie angehalten werden.

Außerdem müssen Sie Ihre Versicherung informieren.

Fahrzeuge ohne Sicherheitsgurte

Für Fahrzeuge ohne Sicherheitsgurte UND ursprünglich ohne Gurte hergestellt (z. B. Oldtimer) gilt Folgendes:
  • Es dürfen keine Kinder unter 3 Jahren befördert werden.
  • Kinder über 3 Jahren sind nur auf einem Rücksitz zugelassen.

Kinderrückhaltesysteme

  • Kinder unter 3 Jahren müssen ein geeignetes Kinderrückhaltesystem benutzen - egal ob auf einem Vorder- oder einem Rücksitz.
    Ausnahme: Ein Kind unter 3 Jahren darf in einem Taxi auch dann mitfahren, wenn dies nicht über ein Kinderrückhaltesystem verfügt.
  • Auch Kinder zwischen 3 und 12 Jahren und kleiner als 135 cm müssen ein geeignetes Kinderrückhaltesystem benutzen - egal ob auf einem Vorder- oder einem Rücksitz.
    Ausnahmen gelten für die Fahrt auf dem Rücksitz eines
    • Taxis ODER
    • Kraftfahrzeugs über eine kurze Strecke und aus unerwarteter Notwendigkeit ODER
    • eines Kraftfahrzeugs, in dem sich wegen zweier besetzter Kinderrückhaltesysteme kein drittes anbringen lässt. In diesem Fall müssen sie einen Sicherheitsgurt für Erwachsene anlegen.
  • Kinder ab dem Alter von 12 Jahren oder größer als 135 cm müssen einen Sicherheitsgurt für Erwachsene anlegen.
ZypernSicherheitsgurte und Kindersitze sind PFLICHT.
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Letzte Aktualisierung: 12/8/2015
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