Haustiere
Der bei jedem Tierarzt erhältliche „EU-Heimtierausweis“
erleichtert das grenzüberschreitende Reisen mit Hund, Katze
oder Frettchen. Alle Hunde, Katzen und Frettchen müssen
einen solchen Ausweis haben und zur Identifikation entweder
einen elektronischen Mikrochip oder eine deutlich lesbare,
vor Juli 2011 angebrachte Tätowierung tragen. Sie müssen
gegen Tollwut geimpft sein; genaue Angaben hierzu sind
im Heimtierausweis einzutragen. Die Impfung muss nach
der Implantation des Mikrochips bzw. nach der Tätowierung
stattfinden.
Darüber hinaus müssen Hunde vor Reisen nach Irland, Malta,
Finnland und in das Vereinigte Königreich von einem Tierarzt
einer speziellen Bandwurmbehandlung unterzogen werden.
Die Behandlung muss ein bis fünf Tage vor der Ankunft
in einem dieser Länder erfolgen und im Heimtierausweis
vermerkt sein.
Der EU-Heimtierausweis gilt nur für Hunde, Katzen und
Frettchen. Wenn Sie andere Tiere auf Ihrer
Reise mitnehmen möchten (z. B. Kaninchen,
Vögel oder Nager), sprechen Sie bitte mit
Ihrem Tierarzt.
© Europäische Union
Unterwegs in Europa 2014-2015