Gesundheit
Zugang zu medizinischer Versorgung
Als EU-Bürgerin oder -Bürger haben Sie bei plötzlicher Erkrankung
oder bei einem Unfall während eines vorübergehenden Aufenthalts
in einem EU-Land sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen
und der Schweiz – unter denselben Voraussetzungen und zu
denselben Kosten – Anspruch auf Leistungen des öffentlichen
Gesundheitssystems wie die Menschen, die in dem Land versichert
sind, das Sie bereisen. Jedes Land hat seine eigenen Bestimmungen
für die öffentliche Gesundheitsversorgung. In manchen Ländern
ist die Behandlung kostenlos, in anderen müssen Sie einen Teil der
Kosten übernehmen, oder Sie müssen zunächst den Gesamtbetrag
bezahlen und anschließend die Erstattung beantragen. Bewahren
Sie also alle Rechnungen, Rezepte und Quittungen auf. Stellen Sie
den Erstattungsantrag schon von Ihrem Reiseland aus oder aber
gleich nach Ihrer Rückkehr.
Die Europäische Krankenversicherungskarte beweist, dass
Sie in einem EU-Land versichert sind; dies verringert den
Verwaltungsaufwand und erleichtert die Kostenerstattung. Sie
erhalten diese Karte kostenfrei von Ihrer Krankenversicherung. In
einigen Ländern befindet sich die Europäische Versicherungskarte
auf der Rückseite der nationalen Karte, in anderen Ländern werden
getrennte Karten ausgestellt.
Reiseversicherung
Die Europäische Krankenversicherungskarte ist kein Ersatz für eine
Reiseversicherung, da sie nicht immer alle Kosten und in keinem
Fall eine Rückführung abdeckt. Gegen diese Risiken sollten Sie
gegebenenfalls eine gesonderte Reiseversicherung abschließen.
Medikamente
Wenn Sie verschreibungspflichtige Medikamente mitführen, nehmen
Sie bitte auch die entsprechenden Rezepte mit. Packen Sie immer
nur so viele Arzneimittel ein, wie Sie tatsächlich brauchen, denn
große Mengen könnten Verdacht erregen. Neue, EU-weit geltende
Bestimmungen zu verschreibungspflichtigen Medikamenten sollen
es Ihnen leichter machen, die betreffenden Produkte auch im
Ausland zu bekommen.
Impfungen
Für Reisen innerhalb der EU sind in der Regel keine Impfungen
erforderlich. Impfvorschriften bzw. -empfehlungen bestehen
lediglich für bestimmte Überseegebiete der EU. Informieren Sie sich
vor der Abreise bei Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt.
Badegewässer
In der gesamten EU gelten strenge Standards für Badegewässer.
Alles in allem war und ist die Wasserqualität gut. Derzeit genügen
über 94 % der 22 000 Badeplätze an Stränden, Flüssen und Seen
in der EU den Mindestanforderungen. In diesen Badegebieten
informieren amtliche Symbole über die Wasserqualität. Darüber
hinaus gibt es freiwillige Kennzeichnungen wie die Blaue Flagge;
sie bedeutet, dass an einem Strand oder in einem Sportboothafen
bestimmte Anforderungen an die Wasserqualität erfüllt sind und
dass die Sicherheit, das Dienstleistungs- und Informationsangebot
sowie der Umweltschutz den Standards entsprechen.
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Unterwegs in Europa 2014-2015