Gesundheit

Zugang zu medizinischer Versorgung

Als EU-Bürgerin oder -Bürger haben Sie bei plötzlicher Erkrankung oder bei einem Unfall während eines vorübergehenden Aufenthalts in einem EU-Land sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz – unter denselben Voraussetzungen und zu denselben Kosten – Anspruch auf Leistungen des öffentlichen Gesundheitssystems wie die Menschen, die in dem Land versichert sind, das Sie bereisen. Jedes Land hat seine eigenen Bestimmungen für die öffentliche Gesundheitsversorgung. In manchen Ländern ist die Behandlung kostenlos, in anderen müssen Sie einen Teil der Kosten übernehmen, oder Sie müssen zunächst den Gesamtbetrag bezahlen und anschließend die Erstattung beantragen. Bewahren Sie also alle Rechnungen, Rezepte und Quittungen auf. Stellen Sie den Erstattungsantrag schon von Ihrem Reiseland aus oder aber gleich nach Ihrer Rückkehr.

Die Europäische Krankenversicherungskarte beweist, dass Sie in einem EU-Land versichert sind; dies verringert den Verwaltungsaufwand und erleichtert die Kostenerstattung. Sie erhalten diese Karte kostenfrei von Ihrer Krankenversicherung. In einigen Ländern befindet sich die Europäische Versicherungskarte auf der Rückseite der nationalen Karte, in anderen Ländern werden getrennte Karten ausgestellt.

Reiseversicherung

Die Europäische Krankenversicherungskarte ist kein Ersatz für eine Reiseversicherung, da sie nicht immer alle Kosten und in keinem Fall eine Rückführung abdeckt. Gegen diese Risiken sollten Sie gegebenenfalls eine gesonderte Reiseversicherung abschließen.

Medikamente

Wenn Sie verschreibungspflichtige Medikamente mitführen, nehmen Sie bitte auch die entsprechenden Rezepte mit. Packen Sie immer nur so viele Arzneimittel ein, wie Sie tatsächlich brauchen, denn große Mengen könnten Verdacht erregen. Neue, EU-weit geltende Bestimmungen zu verschreibungspflichtigen Medikamenten sollen es Ihnen leichter machen, die betreffenden Produkte auch im Ausland zu bekommen.

Impfungen

Für Reisen innerhalb der EU sind in der Regel keine Impfungen erforderlich. Impfvorschriften bzw. -empfehlungen bestehen lediglich für bestimmte Überseegebiete der EU. Informieren Sie sich vor der Abreise bei Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt.

Badegewässer

In der gesamten EU gelten strenge Standards für Badegewässer. Alles in allem war und ist die Wasserqualität gut. Derzeit genügen über 94 % der 22 000 Badeplätze an Stränden, Flüssen und Seen in der EU den Mindestanforderungen. In diesen Badegebieten informieren amtliche Symbole über die Wasserqualität. Darüber hinaus gibt es freiwillige Kennzeichnungen wie die Blaue Flagge; sie bedeutet, dass an einem Strand oder in einem Sportboothafen bestimmte Anforderungen an die Wasserqualität erfüllt sind und dass die Sicherheit, das Dienstleistungs- und Informationsangebot sowie der Umweltschutz den Standards entsprechen.

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