Anreise

Mit dem Auto, Motorrad oder Fahrrad

Führerschein

Ein in einem EU-Land ausgestellter Führerschein wird in der gesamten EU anerkannt. Alle neu ausgestellten Führerscheine sind europaweit einheitlich in Form einer Plastikkarte gestaltet. In einigen Ländern müssen Sie neben Ihrem gültigen Führerschein die Zulassungspapiere mit sich führen.

Kfz-Versicherung

Überall in der EU bietet Ihre Kfz-Versicherung die gesetzlich vorgeschriebene Mindestdeckung (Haftpflicht). Dies gilt auch für Island, Liechtenstein und Norwegen. Wenn Sie im Inland vollkaskoversichert sind, sollten Sie prüfen, ob und wie lange dieser Versicherungsschutz auch in anderen Ländern gilt.

Bei Ihrer Versicherung erhalten Sie ein europäisches Unfallmeldeformular, mit dem Sie einen Unfall im Ausland leicht protokollieren können.

Die grüne Versicherungskarte ist bei Reisen innerhalb der EU zwar nicht Pflicht, doch ist sie international als Versicherungsnachweis anerkannt, und sie erleichtert die Schadensabwicklung nach einem Unfall. Wenn Sie die grüne Karte nicht mitnehmen, sollten Sie auf jeden Fall einen anderen Versicherungsnachweis bei sich haben.

Sicherheit im Straßenverkehr

Die Zahl der Verkehrstoten in der EU ist seit dem Jahr 2001 um 43 % gesunken. Dies ist das Ergebnis von Verbesserungen an Fahrzeugen, Straßen und Tunneln sowie von Verkehrssicherheitskampagnen auf EU- und auf nationaler Ebene.

In allen EU-Ländern besteht Gurtpflicht (sofern Gurte vorhanden sind). Für Kinder müssen in Pkw, Lkw und, soweit möglich, auch in anderen Fahrzeugen geeignete Rückhaltevorrichtungen vorhanden sein.

Telefonieren beim Fahren erhöht das Unfallrisiko erheblich und ist deswegen in allen EU-Ländern explizit oder implizit verboten.

Der höchstzulässige Blutalkoholgehalt liegt zwischen 0,0 und 0,8 mg/ml. Weitere Informationen über die Straßenverkehrsvorschriften in den einzelnen EU-Ländern (u. a. Geschwindigkeitsbeschränkungen, vorgeschriebenes Tagfahrlicht, Winterreifenpflicht, Sicherheitsausrüstung für Auto-, Motorradund Fahrradfahrer) finden Sie unter http://ec.europa.eu/transport/road_safety/going_abroad/index_en.htm.

Dank eines verbesserten grenzüberschreitenden Informationsaustauschs lassen sich im Ausland begangene Verstöße gegen Straßenverkehrsvorschriften (z. B. Geschwindigkeitsübertretungen oder Fahren unter Alkoholeinfluss) inzwischen leichter ahnden.

Denken Sie daran, dass in Irland, Malta, dem Vereinigten Königreich und Zypern Linksverkehr herrscht und dass in einigen Ländern (etwa in Belgien, Frankreich, den Niederlanden und Portugal) in der Regel „Rechts vor Links“ gilt.

Mit dem Flugzeug


Der europäische Luftverkehrsbinnenmarkt hat zu niedrigeren Flugpreisen und zu einer deutlich größeren Auswahl an Fluggesellschaften, Verbindungen und Dienstleistungen geführt. Dank der EU dürfen alle Fluggesellschaften, die die EU-Sicherheitsstandards erfüllen, jede Route innerhalb der EU bedienen, auch inländische Routen in einem anderen Land. Flugreisende können die Preise problemlos miteinander vergleichen, da die angegebenen Preise auch sämtliche Steuern, Gebühren und Zuschläge umfassen müssen.

Damit EU-weit ein hohes Maß an Sicherheit gewährleistet ist, gelten bei allen von einem EU-Flughafen abgehenden Flügen einheitliche Vorschriften und Standards für die Sicherheitskontrolle von Passagieren, Handgepäck und aufgegebenem Gepäck. EUVorschriften regeln, welche Gegenstände im Handgepäck bzw. im aufgegebenen Gepäck untersagt sind. Die Beschränkungen der Flüssigkeitsmenge, die an den Sicherheitskontrollpunkten im Handgepäck zulässig ist, bleiben bestehen, bis ein Verfahren zum Aufspüren von Flüssigsprengstoff zur Verfügung steht.

Es gibt eine EU-weit geltende Liste von Fluggesellschaften, die nicht in der EU tätig sein und auch keine EU-Flughäfen nutzen dürfen.

Mit dem Zug

Die EU verfügt über ein Eisenbahnnetz von über 213 000 km Länge mit einem umfassenden grenzüberschreitenden Personenverkehrsangebot. Es gibt in mehreren Ländern Hochgeschwindigkeitsstrecken mit einer Gesamtlänge von mehr als 6 800 km (unter anderem zwischen Paris und London, Rom und Mailand sowie Madrid und Barcelona), auf denen die Züge bis zu 350 km/h erreichen. Und das Netz wächst immer weiter.

Mit dem Schiff

Die EU verfügt über viele bedeutende Seewege, auf denen – als Alternative zu oder in Kombination mit dem Straßen-, Luft- oder Eisenbahnverkehr – regelmäßige und hochwertige Verbindungen angeboten werden. Außerdem gibt es über 42 000 km schiffbare Binnenwasserstraßen. Die EU nimmt bei der Verbesserung der Sicherheit im Seeverkehr eine Vorreiterrolle ein. So hat sie sich für hohe Qualitätsstandards und strenge Regeln zum Schutz von Passagieren und Besatzungsmitgliedern eingesetzt, die auf Fähren oder Seeschiffen von und nach europäischen Häfen oder auf sonstigen Passagierschiffen innerhalb der EU unterwegs sind.

Passagierrechte

Die EU ist weltweit das einzige Gebiet, in dem den Fahr- bzw. Fluggästen bei allen Verkehrsträgern (Straße, Luft, Schiene und Wasser) umfassende Rechte zustehen. Passagiere, einschließlich solcher mit Mobilitätseinschränkungen, haben in der EU Anspruch auf präzise, zeitnahe und zugängliche Information, auf Hilfe/ Betreuung sowie (unter bestimmten Voraussetzungen) auf Entschädigung bei Annullierungen und großen Verspätungen.

Alle Busreisenden haben nunmehr ein Recht darauf, vor und während der Reise angemessen über die bestehenden Angebote und über ihre Rechte informiert zu werden. Bei grenzüberschreitenden Reisen ab einer Länge von 250 km kommt bei einer Verspätung oder Annullierung der Fahrt u. a. das Recht auf Hilfe/Betreuung, Rückerstattung oder Umbuchung hinzu.

Flugreisende

Wenn Ihr Flug Verspätung hat, annulliert wird oder Ihnen die Beförderung verweigert wird, haben Sie als Fluggast ein Recht auf Information, Erstattung, Umbuchung, Entschädigung (in bestimmten Fällen) und Hilfe/Betreuung. Diese Rechte gelten auf allen Flügen ab einem Flughafen in der EU und auf den Flügen in die EU, die von einer Fluggesellschaft der EU durchgeführt werden.

Die Fluggesellschaften haften bei Unfällen sowie für verlorenes, fehlgeleitetes oder beschädigtes Gepäck. Auch bei Pauschalreisen haben Fluggäste bestimmte Rechte.

Bahnreisende

Die Rechte von Bahnreisenden wurden gestärkt: Neue EUVorschriften garantieren auf allen grenzüberschreitenden Verbindungen in der EU eine bessere Information der Reisenden und mehr Rechte bei Verspätungen, verpassten Anschlüssen und Zugausfällen.

Schiffsreisende

Auch die Passagiere im Binnenschiffs- und im Seeverkehr genießen neue Rechte. Unter anderem haben sie Anspruch auf Erstattung, Umbuchung, Entschädigung und Hilfe/Betreuung, wenn ihr Schiff verspätet ist oder ausfällt, sowie auf Informationen. Diese Rechte gelten – mit einigen Ausnahmen – für alle Reisenden, die mit einem Schiff von oder zu einem Hafen innerhalb der EU unterwegs sind oder die eine Kreuzfahrt unternehmen, welche in einem EU-Hafen beginnt.

Reisende mit Behinderung oder mit eingeschränkter Mobilität

Reisende mit Behinderung oder mit eingeschränkter Mobilität genießen besondere Rechte. Sie haben Anspruch auf kostenlose Betreuung/Hilfe in Flughäfen, Bahnhöfen, Häfen und bestimmten Busterminals sowie an Bord von Flugzeugen, Zügen, Schiffen und Fernbussen. Als Betroffene(r) sollten Sie das Beförderungsunternehmen oder den Betreiber des Flughafens, Bahnhofs usw. entweder bei der Buchung oder beim Fahrkartenkauf oder spätestens 48 Stunden vor Reiseantritt (bei Fernbussen spätestens 36 Stunden vorher) über Ihre besonderen Erfordernisse informieren.

Wenn Sie mit dem Auto unterwegs sind, können Sie mit dem einheitlichen europäischen Parkausweis für Personen mit Behinderungen nicht nur in Ihrem eigenen Land die Behindertenparkplätze nutzen, sondern überall in der EU.

Beschwerden

Falls Sie meinen, während einer Reise nicht zu Ihrem Recht gekommen zu sein, richten Sie Ihre Beschwerde oder Forderung bitte zunächst an das betreffende Beförderungsunternehmen oder an den Betreiber des betreffenden Flughafens, Bahnhofs, Hafens oder Busterminals. Sind Sie mit der Reaktion nicht zufrieden, können Sie sich an die für den jeweiligen Verkehrsträger zuständige nationale Stelle wenden. Weitere Informationen erhalten Sie unter der gebührenfreien Europe-Direct-Nummer 00 800 6 7 8 9 10 11; dort erfahren Sie auch, welche Stelle in Ihrem Fall zuständig ist.

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