Mit dem Auto, Motorrad oder Fahrrad
Führerschein
Ein in einem EU-Land ausgestellter Führerschein wird in der
gesamten EU anerkannt. Alle neu ausgestellten Führerscheine
sind europaweit einheitlich in Form einer Plastikkarte gestaltet. In
einigen Ländern müssen Sie neben Ihrem gültigen Führerschein die
Zulassungspapiere mit sich führen.
Kfz-Versicherung
Überall in der EU bietet Ihre Kfz-Versicherung die gesetzlich
vorgeschriebene Mindestdeckung (Haftpflicht). Dies gilt auch
für Island, Liechtenstein und Norwegen. Wenn Sie im Inland
vollkaskoversichert sind, sollten Sie prüfen, ob und wie lange dieser
Versicherungsschutz auch in anderen Ländern gilt.
Bei Ihrer Versicherung erhalten Sie ein europäisches
Unfallmeldeformular, mit dem Sie einen Unfall im Ausland leicht
protokollieren können.
Die grüne Versicherungskarte ist bei Reisen innerhalb der EU zwar
nicht Pflicht, doch ist sie international als Versicherungsnachweis
anerkannt, und sie erleichtert die Schadensabwicklung nach einem
Unfall. Wenn Sie die grüne Karte nicht mitnehmen, sollten Sie auf
jeden Fall einen anderen Versicherungsnachweis bei sich haben.
Sicherheit im Straßenverkehr
Die Zahl der Verkehrstoten in der EU ist seit dem Jahr
2001 um 43 % gesunken. Dies ist das Ergebnis von
Verbesserungen an Fahrzeugen, Straßen und Tunneln sowie von
Verkehrssicherheitskampagnen auf EU- und auf nationaler Ebene.
In allen EU-Ländern besteht Gurtpflicht (sofern Gurte vorhanden
sind). Für Kinder müssen in Pkw, Lkw und, soweit möglich, auch in
anderen Fahrzeugen geeignete Rückhaltevorrichtungen vorhanden
sein.
Telefonieren beim Fahren erhöht das Unfallrisiko erheblich und ist
deswegen in allen EU-Ländern explizit oder implizit verboten.
Der höchstzulässige Blutalkoholgehalt liegt zwischen
0,0 und 0,8 mg/ml. Weitere Informationen über die
Straßenverkehrsvorschriften in den einzelnen EU-Ländern (u. a.
Geschwindigkeitsbeschränkungen, vorgeschriebenes Tagfahrlicht,
Winterreifenpflicht, Sicherheitsausrüstung für Auto-, Motorradund
Fahrradfahrer) finden Sie unter
http://ec.europa.eu/transport/road_safety/going_abroad/index_en.htm.
Dank eines verbesserten grenzüberschreitenden
Informationsaustauschs lassen sich im
Ausland begangene Verstöße gegen
Straßenverkehrsvorschriften (z. B.
Geschwindigkeitsübertretungen oder
Fahren unter Alkoholeinfluss)
inzwischen leichter ahnden.
Denken Sie daran, dass in Irland, Malta, dem Vereinigten Königreich
und Zypern Linksverkehr herrscht und dass in einigen Ländern
(etwa in Belgien, Frankreich, den Niederlanden und Portugal) in der
Regel „Rechts vor Links“ gilt.
Mit dem Flugzeug
Der europäische Luftverkehrsbinnenmarkt hat zu niedrigeren
Flugpreisen und zu einer deutlich größeren Auswahl an
Fluggesellschaften, Verbindungen und Dienstleistungen
geführt. Dank der EU dürfen alle Fluggesellschaften, die die
EU-Sicherheitsstandards erfüllen, jede Route innerhalb der
EU bedienen, auch inländische Routen in einem anderen
Land. Flugreisende können die Preise problemlos miteinander
vergleichen, da die angegebenen Preise auch sämtliche Steuern,
Gebühren und Zuschläge umfassen müssen.
Damit EU-weit ein hohes Maß an Sicherheit gewährleistet ist,
gelten bei allen von einem EU-Flughafen abgehenden Flügen
einheitliche Vorschriften und Standards für die Sicherheitskontrolle
von Passagieren, Handgepäck und aufgegebenem Gepäck. EUVorschriften
regeln, welche Gegenstände im Handgepäck bzw.
im aufgegebenen Gepäck untersagt sind. Die Beschränkungen
der Flüssigkeitsmenge, die an den Sicherheitskontrollpunkten im
Handgepäck zulässig ist, bleiben bestehen, bis ein Verfahren zum
Aufspüren von Flüssigsprengstoff zur Verfügung steht.
Es gibt eine EU-weit geltende Liste von Fluggesellschaften, die nicht
in der EU tätig sein und auch keine EU-Flughäfen nutzen dürfen.
Mit dem Zug
Die EU verfügt über ein Eisenbahnnetz von über 213 000 km
Länge mit einem umfassenden grenzüberschreitenden
Personenverkehrsangebot. Es gibt in mehreren Ländern
Hochgeschwindigkeitsstrecken mit einer Gesamtlänge von mehr
als 6 800 km (unter anderem zwischen Paris und London, Rom und
Mailand sowie Madrid und Barcelona), auf denen die Züge bis zu
350 km/h erreichen. Und das Netz wächst immer weiter.
Mit dem Schiff
Die EU verfügt über viele bedeutende Seewege, auf denen – als
Alternative zu oder in Kombination mit dem Straßen-, Luft- oder
Eisenbahnverkehr – regelmäßige und hochwertige Verbindungen
angeboten werden. Außerdem gibt es über 42 000 km schiffbare
Binnenwasserstraßen. Die EU nimmt bei der Verbesserung der
Sicherheit im Seeverkehr eine Vorreiterrolle ein. So hat sie sich
für hohe Qualitätsstandards und strenge Regeln zum Schutz von
Passagieren und Besatzungsmitgliedern eingesetzt, die auf Fähren
oder Seeschiffen von und nach europäischen Häfen oder auf
sonstigen Passagierschiffen innerhalb der EU unterwegs sind.
Passagierrechte
Die EU ist weltweit das einzige Gebiet, in dem den Fahr- bzw.
Fluggästen bei allen Verkehrsträgern (Straße, Luft, Schiene und
Wasser) umfassende Rechte zustehen. Passagiere, einschließlich
solcher mit Mobilitätseinschränkungen, haben in der EU Anspruch
auf präzise, zeitnahe und zugängliche Information, auf Hilfe/
Betreuung sowie (unter bestimmten Voraussetzungen) auf
Entschädigung bei Annullierungen und großen Verspätungen.
Alle Busreisenden haben nunmehr ein Recht darauf, vor und
während der Reise angemessen über die bestehenden Angebote und
über ihre Rechte informiert zu werden. Bei grenzüberschreitenden
Reisen ab einer Länge von 250 km kommt bei einer Verspätung
oder Annullierung der Fahrt u. a. das Recht auf Hilfe/Betreuung,
Rückerstattung oder Umbuchung hinzu.
Flugreisende
Wenn Ihr Flug Verspätung hat, annulliert wird oder Ihnen die
Beförderung verweigert wird, haben Sie als Fluggast ein Recht auf
Information, Erstattung, Umbuchung, Entschädigung (in bestimmten
Fällen) und Hilfe/Betreuung. Diese Rechte gelten auf allen Flügen
ab einem Flughafen in der EU und auf den Flügen in die EU, die von
einer Fluggesellschaft der EU durchgeführt werden.
Die Fluggesellschaften haften bei Unfällen sowie für verlorenes,
fehlgeleitetes oder beschädigtes Gepäck. Auch bei Pauschalreisen
haben Fluggäste bestimmte Rechte.
Bahnreisende
Die Rechte von Bahnreisenden wurden gestärkt: Neue EUVorschriften
garantieren auf allen grenzüberschreitenden
Verbindungen in der EU eine bessere Information der Reisenden
und mehr Rechte bei Verspätungen, verpassten Anschlüssen und
Zugausfällen.
Schiffsreisende
Auch die Passagiere im Binnenschiffs- und im Seeverkehr genießen
neue Rechte. Unter anderem haben sie Anspruch auf Erstattung,
Umbuchung, Entschädigung und Hilfe/Betreuung, wenn ihr Schiff
verspätet ist oder ausfällt, sowie auf Informationen. Diese Rechte
gelten – mit einigen Ausnahmen – für alle Reisenden, die mit einem
Schiff von oder zu einem Hafen innerhalb der EU unterwegs sind
oder die eine Kreuzfahrt unternehmen, welche in einem EU-Hafen
beginnt.
Reisende mit Behinderung
oder mit eingeschränkter Mobilität
Reisende mit Behinderung oder mit eingeschränkter Mobilität
genießen besondere Rechte. Sie haben Anspruch auf
kostenlose Betreuung/Hilfe in Flughäfen, Bahnhöfen, Häfen
und bestimmten Busterminals sowie an Bord von Flugzeugen,
Zügen, Schiffen und Fernbussen. Als Betroffene(r) sollten Sie das
Beförderungsunternehmen oder den Betreiber des Flughafens,
Bahnhofs usw. entweder bei der Buchung oder beim Fahrkartenkauf
oder spätestens 48 Stunden vor Reiseantritt (bei Fernbussen
spätestens 36 Stunden vorher) über Ihre besonderen Erfordernisse
informieren.
Wenn Sie mit dem Auto unterwegs sind, können Sie mit
dem einheitlichen europäischen Parkausweis für Personen
mit Behinderungen nicht nur in Ihrem eigenen Land die
Behindertenparkplätze nutzen, sondern überall in der EU.
Beschwerden
Falls Sie meinen, während einer Reise nicht zu Ihrem Recht
gekommen zu sein, richten Sie Ihre Beschwerde oder Forderung
bitte zunächst an das betreffende Beförderungsunternehmen oder
an den Betreiber des betreffenden Flughafens, Bahnhofs, Hafens
oder Busterminals. Sind Sie mit der Reaktion nicht zufrieden,
können Sie sich an die für den jeweiligen Verkehrsträger zuständige
nationale Stelle wenden. Weitere Informationen erhalten Sie unter
der gebührenfreien Europe-Direct-Nummer 00 800 6 7 8 9 10 11; dort
erfahren Sie auch, welche Stelle in Ihrem Fall zuständig ist.