Für Züge, Fernbusse und Flüge gelten EU-Fahrgastrechte: Geld zurück oder eine Entschädigung bei Verspätung und Unterstützung während der Wartezeit. Junge Leute unter 28 bekommen günstigere Interrail-Pässe. Ein kurzer Überblick, wie du durch Europa kommst und einforderst, was dir zusteht.
Fahrgastrechte im Bahnverkehr: Kommt dein Zug 60–119 Minuten zu spät an, kannst du 25 % des Fahrpreises verlangen, bei 2 Stunden oder mehr 50 %; das Unternehmen muss innerhalb eines Monats zahlen. Bei großer Verspätung oder einem Ausfall kannst du zwischen Erstattung, dem nächsten Zug oder einer Fahrt zu einem späteren Termin wählen, und du bekommst Verpflegung und bei Bedarf ein Hotel. Für Ereignisse, die das Unternehmen nicht verhindern konnte (etwa extremes Wetter), gibt es keine Entschädigung – Streiks des Personals zählen aber nicht dazu.
Für Linienverbindungen ab 250 km gilt: Verzögert sich die Abfahrt um mehr als 2 Stunden oder fällt die Fahrt aus, kannst du zwischen Erstattung und einem anderen Bus wählen. Bietet das Unternehmen diese Wahl nicht an, kannst du 50 % des Fahrpreises verlangen. Bei Fahrten über 3 Stunden hast du Anspruch auf Verpflegung und bei Bedarf auf bis zu zwei Hotelübernachtungen (bis zu 80 € pro Nacht).
Ein Führerschein aus einem EU-Land gilt in der gesamten EU. Tempolimits, Promillegrenzen, Vignetten und Mautgebühren sind von Land zu Land verschieden: Autofahren in Europa – 36 Länder im Vergleich » · Autobahnmaut und Vignetten »
Quellen: Your Europe – Fahrgastrechte im Bahnverkehr · Bus und Fernbus · Fluggastrechte · Rat der EU, 15. Juni 2026 · Interrail Stand: 2. Oktober 2026.
Auf Grundlage offizieller EU-Informationen: Your Europe – Reisen, der Europäischen Kommission und des Rates der EU. Regeln können sich ändern – prüf vor der Reise die offiziellen Quellen. Stand: Oktober 2026.