In der EU
Auf Ihren Reisen innerhalb der EU dürfen Sie einkaufen und mitnehmen, was und so viel Sie möchten, sofern die Waren für Ihren persönlichen Bedarf und nicht für den Weiterverkauf bestimmt sind. Die Mehrwertsteuer und sonstige Verbrauchsteuern sind im Kaufpreis enthalten; darüber hinaus dürfen in anderen EU-Ländern keine weiteren Steuern erhoben werden.
Tabak und Alkohol
Jedes Land kann Richtwerte für die Tabak- und Alkoholmengen festlegen, die für den persönlichen Verbrauch eingeführt werden dürfen. Führen Sie größere Mengen dieser Waren mit sich, so wird man von Ihnen eventuell erfahren wollen, ob diese Waren wirklich nicht für kommerzielle Zwecke bestimmt sind. Die Richtwerte dürfen folgende Mengen nicht unterschreiten:
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800 Zigaretten
- 400 Zigarillos
- 200 Zigarren 1 kg Tabak
- 10 Liter Spirituosen
- 20 Liter mit Alkohol angereicherter Wein (z. B. Likörweine wie Porto oder Sherry)
- 90 Liter Wein (davon höchstens
- 60 Liter Schaumwein)
- 110 Liter Bier
Lebensmittel
Für Fleisch- und Milchprodukte gelten bei Reisen innerhalb der EU keine Beschränkungen.
Bei der Einreise in die EU
Bei der Einreise in die EU aus einem Land, das nicht zur EU gehört, dürfen Sie für Ihren persönlichen Gebrauch Waren in den nachstehend genannten Mengen mehrwertsteuer- und verbrauchsteuerfrei einführen. Dies gilt auch, wenn Sie aus Gibraltar, von den Kanalinseln, den Kanarischen Inseln oder aus anderen Gebieten kommen, in denen die Mehrwert- und Verbrauchsteuerbestimmungen der EU nicht gelten.
Alkoholische Getränke
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1 Liter Spirituosen mit mehr als 22 Vol.-% oder 2 Liter angereicherter Wein (Likörwein) oder Schaumwein
- 4 Liter Wein
- 16 Liter Bier
Tabakerzeugnisse
Jedes EU-Land legt selbst fest, ob für Reisende, die in die EU einreisen, die oberen oder die unteren Höchstmengen gelten. Die niedrigen Werte gelten in Bulgarien, Griechenland, Lettland, Litauen, Polen, der Slowakei, Schweden und Ungarn nur für Landund Seereisende, in Estland und Rumänien für alle Reisenden.
OBERE HÖCHSTMENGE
200 Zigaretten oder
100 Zigarillos oder
50 Zigarren oder
250 g Tabak
UNTERE HÖCHSTMENGE
40 Zigaretten oder
20 Zigarillos oder
10 Zigarren oder
50 g Tabak
Sonstige Waren einschließlich Parfum
Reisende im Landverkehr (einschließlich Binnenschifffahrt) dürfen sonstige Waren im Wert von höchstens 300 EUR einführen; bei Flugund Seereisenden sind es 430 EUR. Für Reisende unter 15 Jahren gilt in einigen EU-Ländern ein niedrigerer Wert; dieser darf jedoch in keinem Fall unter 150 EUR liegen.
Lebensmittel
Aus den meisten Ländern außerhalb der EU dürfen weder Fleischnoch Milchprodukte mitgebracht werden, auch nicht in kleinen Mengen. Ausgenommen sind Andorra, die Färöer, Grönland, Island, Liechtenstein, Norwegen, San Marino und die Schweiz. Hiermit sollen Nutztiere in der EU vor Krankheiten geschützt werden.