Kroatien

Land: Kroatien
Personenkraftwagen unter 3,5t - innerhalb geschlossener Ortschaften: 50 km/h
Personenkraftwagen unter 3,5t - außerhalb geschlossener Ortschaften: 90 km/h
Personenkraftwagen unter 3,5t - schnellstraßen: 130 km/h
Personenkraftwagen unter 3,5t - autobahnen: 130 km/h
Der Code auf der Platte: HR
Blutalkoholgrenzwerte - Fahrer allgemein: 0,5 ‰
Blutalkoholgrenzwerte - Fahranfänger: 0,0 ‰
Blutalkoholgrenzwerte - Berufskraftfahrer: 0,0 ‰
Tagsüber mit Licht fahren: Pflicht für Motorräder und Mopeds
Pflicht für alle anderen Fahrzeuge im Winter (Winterzeit), nicht aber zur Sommerzeit

Sicherheitsgurte

Sicherheitsgurte und Kindersitze sind PFLICHT.

Bestimmte Personen können aus medizinischen Gründen von der Gurtpflicht befreit sein.

Ampeln

Keine Angaben

Schutzhelm nicht vorgeschrieben

Fahrräder (Vorschrift für Kinder bis 16 Jahre)

Schutzhelm vorgeschrieben

Mopeds
Motorräder mit oder ohne Beiwagen
Leichte und schwere Dreiradfahrzeuge
Leichte und schwere Vierradfahrzeuge

Sicherheitsausrüstung für Autos

Verbandskasten
Warndreieck
Sicherheitsweste
Ersatzlampen (außer in Autos mit Xenon-, Neon- oder LED-Lampen)

Sicherheitsausrüstung für Radfahrer

Sicherheitsweste (nachts oder bei schlechter Sicht)

Winterreifen

Vom 15. November bis zum 15. April ist auf Hauptstraßen unabhängig von den Witterungsbedingungen Winterausrüstung vorgeschrieben.

Alle Kraftfahrzeuge unter 3,5 t müssen auf allen Rädern mit Winterreifen ausgerüstet sein. Alternativ können sie mit Sommerreifen mit einer Mindestprofiltiefe von 4 mm ausgerüstet sein, wenn im Fahrzeug Schneeketten für den Einsatz auf den Antriebsrädern bereitliegen.

Busse und Lastkraftwagen müssen entweder Schneeketten oder Winterreifen auf den Antriebsrädern benutzen.

Auf anderen Straßen sind bei winterlichen Bedingungen – bei schnee- oder eisbedeckter Straße – Winterreifen (oder Schneeketten) vorgeschrieben.

Busse und Lastkraftwagen müssen entweder Schneeketten oder Winterreifen auf den Antriebsrädern benutzen.

Spikesreifen sind nicht erlaubt.


Datum der letzten Änderung: 2015-08-21 10:49:20

Letzte Aktualisierung: 12/8/2015
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