Irland

Land: Irland
Personenkraftwagen unter 3,5t - innerhalb geschlossener Ortschaften: 50 km/h
Personenkraftwagen unter 3,5t - außerhalb geschlossener Ortschaften: 80/100 km/h
Personenkraftwagen unter 3,5t - schnellstraßen: 120 km/h
Personenkraftwagen unter 3,5t - autobahnen: 120 km/h
Der Code auf der Platte: IRL
Blutalkoholgrenzwerte - Fahrer allgemein: 0,5 ‰
Die Höchststrafe nach einer Verurteilung wegen Trunkenheit am Steuer oder Fahren unter Drogeneinfluss beträgt 5 000 Euro und/oder 6 Monate Gefängnis.
Blutalkoholgrenzwerte - Fahranfänger: 0,2 ‰
Die Höchststrafe nach einer Verurteilung wegen Trunkenheit am Steuer oder Fahren unter Drogeneinfluss beträgt 5 000 Euro und/oder 6 Monate Gefängnis.
Blutalkoholgrenzwerte - Berufskraftfahrer: 0,5 ‰
Die Höchststrafe nach einer Verurteilung wegen Trunkenheit am Steuer oder Fahren unter Drogeneinfluss beträgt 5 000 Euro und/oder 6 Monate Gefängnis.
Tagsüber mit Licht fahren: Tagfahrlicht ist Pflicht
Seit 2011 müssen alle Neuwagen mit Tagfahrlicht ausgerüstet sein

Sicherheitsgurte

Sicherheitsgurte und Kinderrückhaltesysteme sind PFLICHT.

Gurtpflicht besteht jedoch nicht für

  • Personen, die einen Gurt für Behinderte tragen
  • Personen mit einer ärztlichen Bescheinigung, dass sie aus medizinischen Gründen keinen Gurt tragen sollten
  • Fahrlehrer oder Fahrprüfer während einer Unterrichtsstunde oder einer Prüfung
  • Polizei (Gardaí) und Mitglieder der Streitkräfte im Dienst

Bei Kindern gilt lediglich folgende Ausnahme von der Pflicht zur Beförderung in einem geeigneten Kinderrückhaltesystem:

  • Kinder unter 150 cm oder 36 kg bei der Fahrt in einem Taxi

Ampeln

Die Farbabfolge an Ampeln in Irland ist grün, gelb, rot und dann wieder grün.

Rotlicht: "Halt" - fahren Sie nicht über die Haltelinie an der Ampel bzw. an der Ampel vorbei, wenn keine Haltelinie da ist.

Grünlicht: Fahren Sie, wenn der Weg frei ist. Seien Sie vorsichtig und geben Sie querenden Fußgängern Vorrang, wenn Sie nach rechts oder links abbiegen.

Grüner Pfeil (auch als Filterungslicht bekannt): Sie dürfen in Pfeilrichtung fahren, wenn dies gefahrlos möglich und der Weg frei ist, auch wenn die Ampel zusätzlich Rot zeigt. Achten Sie stets auf Rettungsfahrzeuge mit blauem Blinklicht und Sirene.

Gelblicht: Fahren Sie nicht über die Haltelinie an der Ampel bzw. an der Ampel vorbei, wenn keine Haltelinie da ist, außer wenn Sie zu nahe an der Linie oder Ampel sind, um gefahrlos anzuhalten.

Gelbes Blinklicht: Sie dürfen nur weiterfahren, wenn das gefahrlos möglich ist, und müssen ggf. anderem Verkehr Vorrang gewähren.

Blinkender gelber Pfeil: Sie dürfen in Pfeilrichtung fahren, aber nur, wenn dies gefahrlos möglich, und Sie müssen anderem Verkehr stets Vorrang gewähren.

Missachtung von Ampeln kann zu 2 Strafpunkten und einem Bußgeld von bis zu 120 Euro oder zu 5 Strafpunkten und der Verurteilung zu einem Bußgeld führen.

Schutzhelm nicht vorgeschrieben

Radfahrer Empfohlen, aber keine Pflicht

Schutzhelm vorgeschrieben

Mopeds
Fahrer und Beifahrer müssen einen ordnungsgemäß befestigten Schutzhelm tragen. Es wird angeraten, stets mit Abblendlicht zu fahren. Fahrer und etwaige Beifahrer sollten gut sichtbare Kleidung tragen.

Motorräder mit oder ohne Beiwagen
Fahrer und Beifahrer müssen einen ordnungsgemäß befestigten Schutzhelm tragen. Es wird angeraten, stets mit Abblendlicht zu fahren. Fahrer und etwaige Beifahrer sollten gut sichtbare Kleidung tragen.

Leichte und schwere Dreiradfahrzeuge
Diese Fahrzeuge gelten als Fahrzeuge der Klasse B, und die Verkehrssicherheitsbehörde empfiehlt den Fahrern eindringlich die Verwendung von Schutzhelmen und weiterer Schutzausrüstung.

Leichte und schwere Vierradfahrzeuge
Diese Fahrzeuge gelten als Fahrzeuge der Klasse B, und die Verkehrssicherheitsbehörde empfiehlt den Fahrern eindringlich die Verwendung von Schutzhelmen und weiterer Schutzausrüstung.

Sicherheitsausrüstung für Autos

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Sicherheitsausrüstung für Radfahrer

Für Radfahrer ist keine Sicherheitsausrüstung wie etwa Helm oder Sicherheitsweste vorgeschrieben. Es wird jedoch dringend empfohlen, sie zu verwenden. Fahrräder müssen eine Klingel, ein weißes Vorderlicht und ein rotes Rücklicht haben.

Winterreifen

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Datum der letzten Änderung: 2015-08-21 10:48:28

Letzte Aktualisierung: 12/8/2015
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