Haustiere

Der bei jedem Tierarzt erhältliche „EU-Heimtierausweis“ erleichtert das grenzüberschreitende Reisen mit Hund, Katze oder Frettchen. Alle Hunde, Katzen und Frettchen müssen einen solchen Ausweis haben und zur Identifikation entweder einen elektronischen Mikrochip oder eine deutlich lesbare, vor Juli 2011 angebrachte Tätowierung tragen. Sie müssen gegen Tollwut geimpft sein; genaue Angaben hierzu sind im Heimtierausweis einzutragen. Die Impfung muss nach der Implantation des Mikrochips bzw. nach der Tätowierung stattfinden.

Darüber hinaus müssen Hunde vor Reisen nach Irland, Malta, Finnland und in das Vereinigte Königreich von einem Tierarzt einer speziellen Bandwurmbehandlung unterzogen werden. Die Behandlung muss ein bis fünf Tage vor der Ankunft in einem dieser Länder erfolgen und im Heimtierausweis vermerkt sein.

Der EU-Heimtierausweis gilt nur für Hunde, Katzen und Frettchen. Wenn Sie andere Tiere auf Ihrer Reise mitnehmen möchten (z. B. Kaninchen, Vögel oder Nager), sprechen Sie bitte mit Ihrem Tierarzt.

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